VfGH: Verordnung zu Ausgehregeln teils gesetzwidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die anlässlich der Coronavirus-Pandemie erlassene Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen teilweise gesetzwidrig war. Auch die frühere Öffnung kleinerer Geschäfte lässt er nicht gelten. Das Covid-19-Gesetz selbst wertet der VfGH aber als verfassungskonform, wie das Gericht heute bekanntgab.