Für Selbstständige und Bauern kommt die Teleordination

Während für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die telefonische Krankmeldung ohne Arztbesuch wieder eingestellt wird, können Selbstständige und Landwirtinnen und Landwirte künftig auf Kassenkosten mit ihrem Arzt per Telefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel in Kontakt treten. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) teilte mit, noch in diesem Monat mit der Teleordination zu starten.

Die SVS hat sich mit der Ärztekammer auf einen Teleordinationstarif geeinigt, wonach der Vertragsarzt für eine derartige Ordination 13 Euro abrechnen kann. Die Voraussetzung: Die Kommunikation erfolgt zwischen Patienten oder Patientinnen und Arzt oder Ärztin und kann nicht etwa über eine Assistenz abgewickelt werden, da es sich bei der Teleordination um ein ärztliches Beratungsgespräch handelt, hieß es heute in einer Aussendung.

Die Teleordination ist bei ausschließlichen Beratungstätigkeiten ohne Notwendigkeit einer Untersuchung oder etwa bei Befundnachbesprechungen abrechenbar. Es darf keinen Zweifel an der Grundlage der medizinischen Entscheidung geben. Die Regelung gilt für Allgemeinmediziner und Fachärzte ausgenommen Labormediziner und Radiologen und ist vorerst mit 31.12.2021 befristet.