Maskenpflicht auch in Tankstellen und Bäckereien

Die Ausdehnung der Maskenpflicht betrifft nicht nur den Lebensmittelhandel, Banken, Post-Filialen und Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheime, Krankenanstalten und Kuranstalten, sondern auch Tankstellenshops und Bäckereien. Das geht aus der in der Nacht auf gestern erlassenen Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober hervor. Kritik am Vorgehen kommt von NEOS.

„Die Regierung hat eine Woche Ankündigungen, vier Regierungsmitglieder und eine Unzahl an verschobenen Pressekonferenzen gebraucht, um die Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post zu verkünden“, so NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak in einer Aussendung.

Grafik zur Maskenpflicht ab dem 24. Juli 2020
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

„Die Verordnung dazu kam dann gestern gegen Mitternacht und enthielt überraschend auch Bäckereien und Tankstellen“, verwies er auf den Passus, wonach nicht nur Supermärkte, sondern generell der Kundenbereich des Lebensmitteleinzelhandels umfasst ist („einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln“, wie es in der Verordnung heißt).

NEOS und SPÖ für Generalamnestie

„Erst gestern wurde jene Covid-Verordnung vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben, aufgrund derer Tausende Bürgerinnen und Bürger bestraft wurden, obwohl sie nichts Verbotenes getan haben.“ NEOS fordert, dass es „bei derart einschneidenden Verordnungen“ in Zukunft eine Begutachtung geben soll. Wie auch die SPÖ forderte Scherak erneut eine Generalamnestie für CoV-Strafen. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sagte via Aussendung dazu, es brauche jetzt „rasche Lösungen, damit die Menschen nicht die Rechnung für das rechtswidrige Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung zahlen müssen“.