Volksanwaltschaft hilft bei unrechtmäßigen Strafen

Wer eine unrechtmäßige Strafe im Zuge des „Lock-downs“ bezahlt hat, dem bietet nun die Volksanwaltschaft ihre Hilfe an. Das berichtete gestern das Ö1-Radio. Das Angebot richtet sich an alle, die ihre Strafe nicht selbst beeinsprucht haben und die sich nicht selbst helfen können. Konkret gehe es um die Aufhebung von Strafbescheiden, sagte der Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Bernhard Achitz.

Man wende sich am besten per E-Mail an die Volksanwaltschaft, hieß es. Auch ein Anruf oder ein Brief seien möglich. Bei Organstrafmandaten, die gleich bezahlt worden sind, werde eine Rückforderung des Geldes aber schwierig, so Achitz. Dafür wäre eine Gesetzesänderung notwendig.

Der Verfassungsgerichtshof hatte die Verordnung für rechtswidrig erklärt, die das Betretungsverbot für öffentliche Orte oder Sportstätten betrifft und die für Unternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche. Im Gesundheitsministerium wird derzeit geprüft, wie mit den bisher bezahlten Strafen umgegangen werden soll.