„27 Fehler“: Juristen kritisieren neue Einreiseregeln

Die Kritik an den Coronavirus-Verordnungen hält an. Nachdem am Wochenende die neuen Einreisebestimmungen für Verwirrung gesorgt hatten, erklärten heute die Verfassungsjuristen Manfred Matzka und Heinz Mayer im Ö1-Mittagsjournal auch, warum: zu viele Fehler und zu ungenau.

Der langjährige Spitzenbeamte im Bundeskanzleramt Matzka sagte, dass er in der Verordnung „27 Fehler“ gefunden habe, „Beistrichfehler, Rechtschreibfehler inklusive. Jetzt kann man sagen, es ist ja wurscht, ob ein Beistrichfehler … Aber es zeigt eine gewisse Schlampigkeit. Und die Schlampigkeit bei Rechtsvorschriften mindert das Vertrauen in das Recht und den Gehorsam gegenüber dem Recht.“

Auch Mayer hält sich mit scharfer Kritik nicht zurück: „Ich bin eigentlich in wesentlichen Punkten gescheitert, weil schwere grammatikalische Schnitzer drinnen sind. Das ist sicherlich ein Meisterstück. Sowas habe ich eigentlich noch nicht erlebt.“

Regeln „nicht logisch“

In Kraft getreten ist die neue Verordnung heute. Für die Rückkehr nach Österreich aus Coronavirus-Risikogebieten ist nun verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig. Liegt ein solcher bei der Einreise nicht vor, müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen. Keinesfalls verlassen können die Quarantäne Drittstaatsangehörige – und zwar auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, außer wenn sie über ein Schengen-Land einreisen.

Warum es hier eine Differenzierung gibt, ist für Matzka „nicht logisch“: „Wenn ein Test bedeutet, dass man nicht infektiös ist, würde ein normaler Mensch mit normalem Menschenverstand sagen: Okay, dann ist eine Quarantänepflicht zu Ende. Oder wenn der Test das nicht bedeutet, dann ist die Quarantänepflicht halt nicht zu Ende“, so der ehemalige Präsidialchef im Bundeskanzleramt. Es sei nicht logisch, wenn es in einem Fall so sei, im anderen aber anders.

Die Ausnahmen bei der Einreise für Drittstaatsangehörige – nämlich für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten – hält Matzka für nachvollziehbar. Allerdings kritisierte er, dass der „gewerbliche Verkehr“ nicht konkret genug ist. „Was ist der gewerbliche Verkehr?“, fragte er.

Matzka: Wo ist der Verfassungsdienst?

Insgesamt sei die Gesetzgebung zu unscharf, und die Verordnungen würden zu spät kommen. Die Einreiseverordnung wurde am späten Freitagabend veröffentlicht, am Samstag kam es sogar im Ministerium selbst zu unterschiedlichen Interpretationen. „Unterschiedliche Leute interpretieren Unterschiedliches in den Text hinein, und der Kuddelmuddel ist beinand“, so Matzka.

Für Verfassungsjurist Mayer legen die Verordnungen nahe, dass „offenbar die Formulierung von Rechtsvorschriften nicht in der Hand von ausreichend qualifizierten Juristen liegt“. Matzka betonte abermals die Kompetenz des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt: „Gibt’s den nicht mehr? Darf er nichts sagen? Wird er nicht eingeschaltet? Ich verstehe das nicht. Es sind ja Profis vorhanden. Die werden offenbar nicht genutzt.“

Übergangsfrist endet früher als kommuniziert

Für Österreicher (sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich), die sich bereits im Ausland befinden, gilt laut Verordnung eine Übergangsfrist. Diese fällt aber kürzer aus, als vom Ministerium ursprünglich angekündigt. In einer Aussendung des Ministeriums am Wochenende hatte es noch geheißen, dass die neuen Regeln für sie erst ab 1. August (Samstag) gelten. Tatsächlich ist das aber schon ab 30. Juli (Donnerstag) der Fall.

Im neuen Paragraf 6a der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 heißt es nämlich: „Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle (…) außerhalb des Bundesgebietes befinden, gilt bis zum Ablauf des fünften Tages nach Kundmachung der Novelle (…) die Rechtslage vor Inkraftreten der Novelle (…).“ Kundgemacht wurde die Novelle am 24. Juli.