F: Parlament billigt Überwachung von Terrorverurteilten

Die französische Nationalversammlung hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, der ermöglicht, dass wegen Terrorismus Verurteilte nach ihrer Haftentlassung überwacht werden. Das Unterhaus des französischen Parlaments billigte den Gesetzesentwurf gestern per Handabstimmung.

Der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, kündigte jedoch umgehend an, dass die Gesetzesnovelle dem Verfassungsrat zur Prüfung vorgelegt werde. Der Senat hatte dem Entwurf bereits vergangene Woche zugestimmt; zuvor war er im Vermittlungsausschuss beider Kammern behandelt worden.

Überwachung kann über mehrere Jahre laufen

Das Gesetz ist äußerst umstritten. Es soll der Justiz ermöglichen, Menschen, die wegen Terrorismus zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt wurden, nach Strafverbüßung mehrere Jahre besonders zu überwachen. So kann ihnen zum Beispiel der Wohnort vorgeschrieben und der Kontakt mit bestimmten Personen untersagt werden. Mit Zustimmung des Verurteilten kann durch das Gesetz auch das Tragen eines elektronischen Armbands zur Überwachung zum Einsatz kommen.

Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte. Der französische Verfassungsrat müsse nun entscheiden, ob die Einschnitte in die Privatsphäre zum Wohle der allgemeinen Sicherheit gerechtfertigt seien, erklärte Ferrand in einer Mitteilung.