Leitfaden soll Tourismus Orientierungshilfe geben

Covid-19 im Urlaub ist das, wovor sich derzeit viele fürchten. Wie ein Quartiergeber konkret vorzugehen hat, falls der Verdacht auf eine Erkrankung bei einem Gast, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besteht, haben das Gesundheits- und das Tourismusministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer in einem Leitfaden zusammengefasst, der ab heute im Internet abrufbar ist.

Das Papier sei „natürlich hilfreich, weil es noch einmal übersichtlich und komprimiert wiedergibt, was in der Praxis konkret zu tun ist, wenn ein Verdachtsfall im Betrieb auftritt“, sagte der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Markus Gratzer, heute zur APA. Es seien aber „keine neuen Erkenntnisse drin – nichts, was nicht schon bekannt wäre“.

Quarantäne auf zehn Tage verkürzt

Die einzige inhaltliche Veränderung sei, dass die Quarantänezeit nach einem „engen Kontakt“ mit einem Covid-19-Fall, d. h. mindestens 15 Minuten mit einem Abstand unter zwei Metern, von 14 auf zehn Tage verkürzt ist.

Doch sowohl zehn als auch 14 Tage sind für die Hotelbranche ein zu langer Zeitraum, wenn zum Beispiel die ganze Küchenmannschaft in der Hauptsaison ausfällt, weil sie in Quarantäne geschickt werden muss. Davor fürchten sich viele Beherbergungsbetriebe, weil das wirtschaftlich an deren Grenzen führt. Entsprechend zögerlich wird zu Coronavirus-Tests gegriffen.

In Österreich könnten sich eigentlich alle Tourismusmitarbeiter mit Gästekontakt freiwillig auf Covid-19 testen lassen. Bis zu 65.000 PCR-Abstriche sollten damit wöchentlich möglich werden, erreicht wurde diese Zahl bisher aber nicht annähernd. „Bisher war die Angst, was passiert, wenn positiv getestet wird“, räumte der Branchensprecher ein. „Darum ist man bei den Tests zurückhaltend.“

„Freitesten“ gefordert

Daher rührt auch eine dringende Forderung der Standesvertretung: „Unsere Erwartung wäre, dass sich Personen, die in Kontakt waren, ‚freitesten‘ können, also mit zwei negativen Covid-19-Tests weiterarbeiten dürfen – im Pflegebereich und in der Landwirtschaft ist das möglich“, sagte der Hoteliersvertreter zur APA. Pflege und Ernte gelten – im Gegensatz zum Tourismus – als systemrelevant, erklärte Gratzer die bestehende Regelung.

In dem Leitfaden der Regierung wird nochmals ausdrücklich erklärt, dass Covid-19 eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz ist und an wen man sich gegebenenfalls zu wenden hat: Die für die Vollziehung zuständige Behörde ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde, also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft.

SPÖ fordert verpflichtende Tests

Die SPÖ fordert bei den CoV-Tests im Tourismusbereich eine bessere Strategie und ein Hochfahren der Testkapazitäten. Es brauche für alle Tourismusmitarbeiter „flächendeckende, regelmäßige Covid-Tests in ganz Österreich“ – und zwar im Zweiwochenintervall, forderte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Auch verlangt sie einen klaren Fahrplan für Tourismusbetriebe für den „Ernstfall“.

Die geforderten zweiwöchigen Tests im Tourismus will die SPÖ nicht freiwillig, sondern verpflichtend sehen. Denn auf freiwilliger Basis wie bisher funktioniere das nicht. Die Schlussfolgerung sei daher eine Verpflichtung, hieß es auf APA-Nachfrage aus der Partei. Zudem fordert die SPÖ einen erhöhten Kündigungsschutz für positiv getestete Mitarbeiter im Tourismus. Ziel sei, die Beschäftigten zu schützen und den Betrieben, Urlaubern und dem Tourismusstandort Österreich Sicherheit zu geben.

NEOS mit Kritik

In Salzburg stößt der Leitfaden bereits auf Kritik: Hotelier und NEOS-Nationalratsabgeordneter Sepp Schellhorn spricht von wenig hilfreichen Empfehlungen, die Hoteliers und Gastwirte in Salzburg ohnehin schon seit Monaten umsetzen würden.

Mehr dazu in salzburg.ORF.at