Anschober verteidigt Verordnung zu Maskenpflicht

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat gestern per Aussendung die von einigen Juristen angezweifelte teilweise Maskenpflicht in Geschäften verteidigt. Sie gelte zum Schutz von Risikopersonen in „spezifischen systemrelevanten Bereichen“ – und ist auch laut einem Fachgutachten „sachlich gerechtfertigt“ und „für die Bevölkerung nachvollziehbar“.

Mit der Ausweitung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sollen Risikopersonen dort geschützt werden, wo sie ihre Grundbedürfnisse des täglichen Lebens decken müssen, so Anschober. Um die Maßnahme „treffsicher auszugestalten“, seien Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels, Banken, Post und Postpartner, Pflegeheime und Krankenanstalten – zusätzlich zu den Apotheken – erfasst.

Anschober verweist auf Gutachten

Der Minister verwies auf das Gutachten des Infektiologen und „gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ Herwig Kollaritsch. Dieses werde auch „vom allergrößten Teil der Virologen geteilt und unterstützt“. Darin heiße es, dass eine Regelung insbesondere jene Bereiche abdecken solle, die Risikopersonen entweder deshalb besuchen müssen, weil nur damit die tägliche Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen möglich ist, oder weil sie zur Aufrechterhaltung von Grundbedürfnissen nötig sind (z. B. Pflegeeinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen). Damit könnten aber bestimmte Bereiche ausgeklammert werden, die von vulnerablen Personen nicht notwendigerweise frequentiert werden müssten.

Juristen über Maskenpflicht uneins

Maske im Geschäft ja oder nein? Derzeit gelten beide Antworten – je nachdem in welcher Art Geschäft man sich befindet. Diese Ungleichheit sei gerechtfertigt sagt das Gesundheitsministerium, manche Verfassungsjuristen sind da ganz anderer Meinung.

Aus diesem Grund sei die Verordnung „auch aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und gerechtfertigt“. Entsprechend differenzierte Regelungen für den Mund-Nasen-Schutz habe es auch bei Ersteinführung im Frühling gegeben. Anschober appellierte zudem „dringend“ an die Bevölkerung, „sich durch diese Diskussion nicht verwirren zu lassen und auch weiterhin Abstand zu halten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Hygienevorschriften einzuhalten und geschlossene Räume regelmäßig zu lüften, um eine weitere Verbreitung von Covid-19 zu verhindern“.

Juristen über Maskenpflicht uneins

Der frühere Verfassungsrechtler Rudolf Müller hält die Unterscheidung zwischen Lebensmittel- und sonstigen Geschäften für „sachlich nicht gerechtfertigt“. Ähnlich sieht das der Verfassungsrechtler Heinz Mayer.

Doch nicht alle Experten sind der Meinung, dass die Maskenpflicht vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht standhalten wird. Die Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk halten es für möglich, dass diese Verordnung nicht aufgehoben wird.

Die Begründung der Regierung, dass Lebensmittelgeschäfte für viele Menschen unvermeidbar sind, auch wenn sie sich vor Ansteckung fürchten, sei „nicht ganz unplausibel“, sagte Öhlinger im Ö1-Mittagsjournal. Ob die Regierungsargumente für den VfGH ausreichen, sei „eine Wertungsfrage, die man nicht vorhersagen kann“. Die Frage sei, wie die Begründung der Regierung genau aussieht – ob nach dem Motto „Pi mal Daumenbreite“ argumentiert werde oder mit empirischen Erhebungen, so Funk.

Laut „Standard“ (Wochenend-Ausgabe) wird die neue Maskenpflicht bereits beim VfGH angefochten. Dieser hat bereits zwei Verordnungen – zu den Ausgangsbeschränkungen und zur 400-Quadratmeter-Lockerungsbestimmung – wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.

Gewerkschaft fordert bezahlte Maskenpause

Die Gewerkschaft der Privatangestellten in Salzburg fordert unterdessen eine bezahlte Maskenpause für Supermarktangestellte, und zwar fünfzehn Minuten nach einer Arbeitszeit von zwei Stunden mit Mund-Nasen-Schutz.

Mehr dazu in salzburg.ORF.at