U-Ausschuss: Keine Beugestrafe gegen Horten und Graf

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Antrag des „Ibiza“-Untersuchungsausschusses auf Beugestrafe gegen die Kaufhauserbin Heidi Horten abgewiesen. Das Gericht sieht die Weigerung der Milliardärin, vor dem U-Ausschuss auszusagen, als gerechtfertigt an. Die 79-Jährige führt gesundheitliche Probleme ins Treffen und hat dem Parlament ein ärztliches Attest zukommen lassen.

Aus Sicht des Gerichts hat sich Horten ausreichend für ihr Fernbleiben entschuldigt. Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe ab, heißt es in dem Beschluss, der mit gestrigen Tag datiert war und der APA vorliegt.

Auch Novomatic-Eigentümer Johann Graf muss keine Beugestrafe wegen Nichterscheinens befürchten. Das Gericht befand auch für Graf, dass das von ihm übermittelte ärztliche Attest eine „genügende Entschuldigung“ für das Fernbleiben darstellte.

Ausschuss reichte Entschuldigung nicht

Der Untersuchungsausschuss hatte den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe damit begründet, dass eine „genügende Entschuldigung“ Hortens für ihr Nichterscheinen fehle. Die Abgeordneten argumentierten damit, dass bei ihr keine akute Erkrankung vorliege und sie keine alternativen Befragungstermine oder alternativen Gestaltungsvorschläge, die auf ihren Zustand Rücksicht nehmen, für die Befragung angeboten habe.

NEOS-Fraktionsführerin Stefanie Krisper kündigte nach der Entscheidung an, ein Sachverständigengutachten einholen zu wollen. Das BVwG weise explizit auf diese Möglichkeit hin. „Wir wollen diesen Weg auf jeden Fall beschreiten und sehen auch keinen Grund, warum die anderen Fraktionen hier dagegen sein sollten“, so Krisper gegenüber der APA. Erst auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens könne seriös beurteilt werden, ob Befragungen der beiden Milliardäre möglich sind.

Frist für Ladungsliste verlängert

Die Parlamentsfraktionen wollen indes weiter über die Ladungsliste für den „Ibiza“-U-Ausschuss für den Herbst beraten. Aus dem Büro des Vorsitzenden und Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) hieß es, dass die Fraktionen gemeinsam um einen Aufschub bis Freitag gebeten hätten, da sie zwar noch keine Einigung erzielt hätten, aber in „konstruktiven Gesprächen“ seien.

Sobotka hatte den Fraktionen davor eine Frist bis gestern gesetzt. Falls es zu keiner Einigung kommt, will Sobotka – wie in der Verfahrensordnung vorgesehen – als Vorsitzender in Abstimmung mit dem Verfahrensrichter darüber entscheiden.

Debatte über Termine und Reihung

Sowohl die Opposition als auch die ÖVP hatten eigene Verlangen zur Ladungsliste eingebracht. Während SPÖ und NEOS unter anderen Sobotka selbst und Immobilieninvestor Rene Benko als Auskunftspersonen hören wollen, konzentriert sich die ÖVP unter anderen auf SPÖ-Politiker wie Hans Peter Doskozil und Thomas Drozda. Nun geht es um die Einigung bei Terminen und Reihung der Personen.

Die Opposition sieht Sobotkas Ladung als unvereinbar mit seinem Vorsitz, dass er sich von der Ladungsliste streichen könnte, verneinte ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und ehemalige NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss sagte zu Ö1, der Vorsitzende könne nicht entscheiden, wer als Auskunftsperson geladen werde, das obliege den Ausschussmitgliedern.