Höhere Ausgabenpauschalierung auch für Imbissstände

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) greift den heimischen Würstel- und Kebabständen mit einer Steuervereinfachung unter die Arme. Die im Rahmen des Coronavirus-Gastropakets im Mai beschlossene Erhöhung der Ausgabenpauschalierung von 255.000 auf 400.000 Euro Jahresumsatz galt bisher nur für Betriebe mit mehr als zehn Sitzplätzen. Diese Regel wurde nun gestrichen.

Die Änderung verkündete der Finanzminister heute in mehreren Tageszeitungen inklusive Foto eines Wiener Würstelstandbesuchs. Blümel geht auch als ÖVP-Spitzenkandidat in die Wien-Wahl am 11. Oktober.

Blümel: „Wegfall hilft kleineren Betrieben“

„Der Wegfall der Sitzplatzbeschränkung hilft vor allem den kleineren Betrieben. Damit unterstützen wir auch zahlreiche Wiener Würstelstände als fixen Bestandteil des Stadtbildes“, so der Finanzminister in einer Aussendung. In Österreich würden rund 800 Imbissbetriebe ohne Sitzplätze von den Steuervereinfachungen profitieren.

Die Ausgabenpauschalierung ermöglicht im Gegensatz zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine einfachere Gewinnermittlung sowie einen Wegfall der Betriebsausgabenaufzeichnungen und der Belegsammlung für die pauschalierten Ausgaben.

Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hofft auf einen positiven Effekt für die in der Krise schwer getroffenen Gastrounternehmen.