BUWOG-Prozess: Beschwerden über schlechte Akustik im Gericht

Im BUWOG-Prozess sind heute unter anderem Telefonüberwachungsprotokolle abgespielt worden, die bisher nicht Teil der gut zweieinhalb Jahre dauernden Hauptverhandlung waren. Das Problem dabei: Auch umfangreiche Investitionen in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts haben dessen schlechte Akustik nicht entscheidend verbessert.

So war heute vieles des Abgehörten nicht oder nur schlecht verständlich. Vorgespielt wurden unter anderem Aufnahmen des Zweitangeklagten Walter Meischberger zu seiner ehemaligen Villa in Wien-Döbling. Hier geht es um ein zurückliegendes Verfahren und einen damit einhergehenden angeblichen Prozessbetrug durch Meischberger rund um den Verkauf des Gebäudes an einen Wiener Werbeunternehmer.

Meischberger benötigte das Geld aus der Veräußerung unter anderem dazu, um seine Steuerschuld aus der Millionenprovision bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG u. a.) zu begleichen. Nach einem Rechtsstreit mit dem neuen Eigentümer musste Meischberger aus der Villa ausziehen, wobei sich der ehemalige FPÖ-Generalsekretär übervorteilt sieht. Denn in Wirklichkeit sei er weiterhin der „nicht grundbücherliche Eigentümer“ der Villa, denn dem Verkauf liege ein Scheinvertrag zugrunde – es sei nie geplant gewesen, sein Haus zu verkaufen.

Hochegger ab nach Brasilien

Am letzten Tag vor einer vierwöchigen Sommerpause verabschiedete sich der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger schon in der Mittagspause aus dem Gerichtssaal. Er tritt noch heute eine Flugreise in seine Wahlheimat Brasilien an. Brasilien ist von der Coronavirus-Pandemie besonders schwer betroffen, das Außenministerium warnt vor Reisen in das Land.

Die Richterin hatte Hocheggers etwas vorzeitigen Abschied aus dem Strafprozess bereits gestern genehmigt. Vor seiner Abreise stimmte Hochegger zu, sollte er aus Brasilien nicht mehr aus- bzw. nach Österreich nicht einreisen können und die Zweimonatsfrist der maximalen Pause der Hauptverhandlung überschritten werden, dass kein neuer Prozess geführt werden müsse und dass an die bisherigen Verhandlungsergebnisse angeknüpft werden könne.

Richterin Marion Hohenecker wollte diese Zustimmung von allen übrigen Angeklagten auch einholen, da ja auch diese vielleicht in den nächsten Wochen verreisen würden und von irgendwelchen Beschränkungen betroffen sein könnten, oder sonst irgendetwas passieren könnte. Während die Mehrheit der Beschuldigten ihrem Anliegen sofort zustimmte, wollten einige ihre Zustimmung nur befristet bis Jahresende 2020 erteilen.