Commerzialbank: Laut Gutachten extreme Auffälligkeiten

Im Firmenbuch hinterlegte Jahresabschlüsse der Commerzialbank Mattersburg der Jahre 2008 bis 2018 und ein Bilanz- und Ertragsvergleich mit dem Bankensektor insgesamt lassen laut einem Gutachten im Auftrag einer Anwaltskanzlei große Auffälligkeiten erkennen. Für die Kanzlei Hausmaninger Kletter ist das Munition für Klagen gegen die Republik. Das Gutachten stammt von Oliver Lintner als Sachverständigem.

Rechtsanwalt Markus Spani sagte, er könne nicht nachvollziehen, wie das den Behörden habe entgehen können. Es hätte keines anonymen Hinweises gebraucht, um eine Prüfung zu rechtfertigen. Ein erfahrener Prüfer hätte klar erkennen müssen, dass das Geschäftskonzept der Commerzialbank Mattersburg schon aufgrund der Bilanzdaten nicht nachvollziehbar und der Verdacht der Bilanzmanipulation eindeutig gegeben sei, schreibt die Anwaltskanzlei, die im Bilanzskandal Mattersburg-Bank Geschädigte vertreten will.

Extreme Gewinne, während andere schrumpften

Auf 25 Seiten werden in der Schrift Auffälligkeiten aufgelistet, etwa die Entwicklung der Bilanz: Die Bilanzsumme des österreichischen Bankensektors sei von 2008 bis 2019 von 1.069 Mrd. Euro auf 884 Mrd. Euro oder um 17,2 Prozent geschrumpft, der Bankensektor insgesamt sei in acht der letzten elf Jahre geschrumpft. Indes sei die Bilanzsumme der Commerzialbank Mattersburg von 413 Millionen auf 795 Mio. Euro im Jahr 2018 gewachsen, ein Zuwachs von 92,62 Prozent.

Wie mehrfach berichtet dürfte weit mehr als die Hälfte der Bilanz auf „Fake“-Geschäft zurückzuführen sein. Es erhärte sich der Verdacht, dass staatliche Organe wie Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Commerzialbank ihre Aufsichtspflichten massiv verletzt hätten, so die Kanzlei, für die eine Amtshaftungsklage gegen die Republik naheliegt. Für wirtschaftliche Analysen ist seit 2008 die OeNB zuständig. Rechtliche Schritte prüfe man auch gegen das Land Burgenland. Experten sähen derzeit aber keine Basis dafür.

Kundenanwalt sieht Land in der Pflicht

Das Land Burgenland hätte eine Verpflichtung gehabt, die Bank zu prüfen: Das sagte der Anwalt Ernst Brandl gestern im Ö1-Mittagsjournal. Brandl begründete diese Ansicht mit der Rolle des Landes als Genossenschaftsrevisor jener Genossenschaft, die wiederum die beherrschende Stellung in der Bank innehabe.

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