Rumänien akzeptiert EGMR-Urteil in Causa Kövesi

Die rumänische Regierung legt keine Berufung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Causa Kövesi gegen Rumänien ein. Das gab Außenminister Bogdan Aurescu gestern Abend, am letzten Tag der Berufungsfrist, bekannt. Rumänien beabsichtige, das entsprechend seit heute rechtskräftige Urteil zügig umzusetzen, hieß es weiter in seiner Pressemitteilung.

Die liberale Minderheitsregierung unter Premier Ludovic Orban setzt damit ein Zeichen: Die Urteilsumsetzung erfordert nämlich eine Reihe wichtiger Rechtsänderungen, um die Unabhängigkeit der rumänischen Staatsanwälte und Chefankläger gemäß dem Urteil des Straßburger Gerichts deutlich zu festigen.

Konkret wird Rumänien nun dem Ministerrat des Europarates binnen sechs Monaten ein Maßnahmenpaket vorlegen müssen, das Änderungen der drei wesentlichen, von den Postkommunisten (PSD) in den vergangenen Jahren radikal novellierten Justizgesetze sowie möglicherweise sogar der Verfassung vorsieht. Vor allem der umstrittene Artikel 132, demzufolge Staatsanwälte, im Unterschied zu Richterinnen und Richtern, „unter der Aufsicht“ des Justizministers stehen, dürfte fallen.

Klage: Verstoß gegen EMRK

Das Straßburger Gericht hatten Anfang Mai einer Klage der früheren obersten Korruptionsjägerin des Landes und gegenwärtigen Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Kövesi stattgegeben und einstimmig befunden, dass Rumänien mit ihrer unrechtmäßigen Absetzung als Chefanklägerin der Antikorruptionsbehörde DNA die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt habe. So sei gegen das Recht auf ein faires Verfahren, auf freien Zugang zur Justiz sowie auf freie Meinungsäußerung verstoßen worden.

Kövesi, die im Juli 2018 von Staatspräsident Klaus Iohannis als DNA-Chefin infolge eines hochumstrittenen Urteils des rumänischen Verfassungsgerichts abgesetzt worden war, hatte daraufhin Ende 2018 den EGMR angerufen. Sie betonte dabei, mit ihrer Klage vor allem verhindern zu wollen, dass das in ihrem Fall aus der Taufe gehobene kontroverse Abberufungsverfahren zur gängigen Praxis gegen weitere unliebsame leitende Staatsanwälte werde.