ÖVP-Volksanwalt Amon plädiert für Bundesstaatsanwalt

Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) spricht sich in der „Presse“ (Freitag-Ausgabe) dafür aus, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen. Das entspricht nicht der Parteilinie, die ÖVP hat einen Bundesstaatsanwalt immer strikt abgelehnt. Eine alte ÖVP-Forderung ist hingegen die – auch von Amon verlangte – Kontrolle der StA durch das Parlament.

Den Staatsanwaltschaften fehle die externe und begleitende Kontrolle. Sie würden „als einzige Behörde sich selbst evaluieren, das ist nicht gut“. Die Volksanwaltschaft bekomme immer wieder Beschwerden, etwa „dass nicht ermittelt wird, obwohl angezeigt ist oder dass Verfahren zu lange dauern“.

Deshalb gelte es, so der frühere ÖVP-Generalsekretär, alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen, etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments. Und an der Spitze stehen sollte ein Bundesstaatsanwalt, der vom Parlament bestellt und diesem verantwortlich ist. Das Weisungsrecht der Justizministerin hält Amon für „totes Recht“ – denn es werde kaum ausgeübt, weil es „eigentlich nicht erwünscht“ sei.