Auffassungsunterschiede über Zuständigkeit für Maskenpause

In der Frage der Zuständigkeit beim Thema Maskenpause für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt es in der Bundesregierung Auffassungsunterschiede. Während Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute klar das Gesundheitsministerium unter Rudolf Anschober (Grüne) zuständig sah, hieß es dort, dass die Sozialpartner sowie das von der ÖVP geführte Arbeitsministerium mit der Sache zu befassen seien.

Blümel spielte den Ball an Gesundheitsminister Anschober weiter: „Die Frage ist im Gesundheitsministerium angesiedelt“, sagte er. Eine eigene Einschätzung wollte er zu einer von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause (von 15 Minuten nach zwei Stunden Arbeit) nicht abgeben.

Im Gesundheitsministerium wiederum wollte man diesen Ball nicht aufnehmen. Die Frage der Pause für Arbeitnehmer im Handel und Tourismus sei eine Frage einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sagte eine Sprecherin. Damit seien die Sozialpartner plus das Arbeitsministerium unter Christine Aschbacher (ÖVP) zuständig.

WKÖ sieht keinen Handlungsbedarf

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) sieht bei der von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause im Handel und im Tourismus keinen Handlungsbedarf. Es würden durch Betriebsvereinbarungen bereits „unterschiedliche mitarbeiterfreundliche Regelungen“ bestehen, hieß es. Außerdem sei der Vorschlag „in Hinblick auf Personalplanung und Anwesenheit in den Verkaufsräumen schlicht nicht umsetzbar“.

Die GPA hatte vor zwei Wochen die Forderung nach einer Maskenpause für Arbeitnehmer aufgestellt. Die SPÖ erklärte gestern ihre Unterstützung für dieses Anliegen und kündigte eine entsprechende Initiative im Parlament an. Konkret soll den Beschäftigten im Handel und im Tourismus nach einer Tragedauer von zwei Stunden eines Mund-Nasen-Schutzes eine verpflichtende und bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung stehen.

Arbeitsministerin verweist auf Sozialpartner

Im Büro von Arbeitsministerin Aschbacher verwies ein Sprecher auf die Sozialpartner. Diese hatten ja schon zu Beginn der Coronavirus-Maßnahmen im März konkrete Schutzregeln für Beschäftigte und Kunden und Kundinnen ausgehandelt und der Regierung vorgeschlagen, etwa Regeln für schwangere und ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Daher wären auch jetzt beim Thema Maskenpause die Sozialpartner am Zug, hieß es aus dem Arbeitsministerium.

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will hielt in einer Aussendung fest, dass gesetzliche oder kollektivvertragliche Regeln über bezahlte Maskenpausen aus Sicht des Handels ein administrativer Super-GAU wären. „Österreich ist ja mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union. Eine gewisse Eigenverantwortung muss einfach zumutbar sein.“

Betriebsvereinbarungen, in denen auch das Tragen von Masken geregelt ist, würden im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin bereits je nach individuellem Erfordernis gelebt, so Will. Er verweist auf weiter Schutzmaßnahmen, die ohne Maske auskommen: Plexiglasschutzwände, Visiere und Kinnschutz.