Reimon darf sich laut OGH nicht als Strache ausgeben

Grünen-Nationalrat Michel Reimon hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache den Kürzeren gezogen, berichtete „Die Presse“ gestern online. Er hatte 2018 auf Twitter kurzzeitig Straches Namen und Profilbild angenommen. Das Höchstgericht sah Strache dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Anlass war die gerichtliche Auseinandersetzung der nunmehrigen Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer mit einem Wiener Bierwirt über von diesem abgestrittene obszöne Facebook-Nachrichten. Anlässlich des (inzwischen aufgehobenen) Urteils gegen Maurer – das Verfahren muss wiederholt werden, es geht im September weiter – wurde auf Twitter angeregt über das Thema Identitätsdiebstahl debattiert.

Reimon posierte in dem Sozialen Netzwerk daraufhin – satirisch, wie er meinte – als Strache und plädierte für den Schutz „echter Männer“ durch die Justiz. Der Benutzername „@michelreimon“ blieb dabei erkennbar.

Strache klagte Reimon auf Unterlassung

Der OGH konnte hier in seiner bereits Anfang Juli getroffenen Entscheidung allerdings keine Satire erkennen. Strache sei „eine nicht von ihm stammende Äußerung in den Mund gelegt“ und der Politiker damit in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden, befand das Gericht. Während die erste Instanz noch eine erlaubte Satire in der Aktion erblickte, entschied die zweite für Strache, der Reimon auf Unterlassung geklagt hatte.

Reimon muss dieses Urteil auf Twitter veröffentlichen, wie dessen Anwältin Maria Windhager der APA auf Anfrage erläuterte, er wird das kommende Woche tun. Auch Verfahrenskosten muss er übernehmen. Den von Strache verlangten immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro habe man hingegen (bereits vor dem OGH-Entscheid, Anm.) abwenden können, so Windhager.