Bericht: Behörde gab Hinweise zu Wirecard nicht weiter

Die Anti-Geldwäsche-Einheit des deutschen Zolls hat nach Recherchen von „Süddeutscher Zeitung“ und „NDR“ schon vor dem Bekanntwerden des Wirecard-Skandals zahlreiche Verdachtshinweise im Zusammenhang mit Wirecard bekommen. Davon sei aber nur ein Bruchteil an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben worden.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) prüft bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und leitet Fälle gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiter. Zur Meldung an die FIU sind zum Beispiel Banken verpflichtet, wenn sie Hinweise auf solche illegalen Geschäfte haben.

97 Meldungen

Die FIU prüft den Berichten zufolge nun früher eingegangene Meldungen im Lichte neuer Erkenntnisse abermals. Es gehe um Hinweise auf Straftaten wie Bilanzfälschung, Betrug, Untreue, Marktmanipulation sowie Insiderhandel. Hierbei seien 97 Meldungen identifiziert worden, „die in möglichem Zusammenhang mit den derzeit erhobenen Vorwürfen“ gegen Wirecard-Mitarbeiter stehen könnten, zitierte der NDR die FIU.

Ein FIU-Sprecher bestätigte den beiden Medien demnach, dass die Behörde inzwischen zwar 50 Meldungen zu verdächtigen Handlungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergereicht habe – den Großteil davon allerdings erst nach Bekanntwerden des Wirecard-Skandals. Die nun erhobenen Vorwürfe gegen die Wirecard AG stünden nicht im Zusammenhang mit dem Kernauftrag der FIU, der darin bestehe, Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen und zu analysieren, erklärte ein Sprecher laut NDR.