Datenschützer: Weiter illegaler Datentransfer in USA

Der vom österreichischen Juristen Max Schrems gegründete Datenschutzverein noyb hat über 100 Beschwerden gegen Unternehmen in 30 EU- und EWR-Mitgliedsstaaten eingereicht, darunter auch österreichische. Sie leiteten einen Monat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch immer verbotenerweise Daten von jedem Besucher an Google und Facebook USA weiter, erklärte noyb in einer Aussendung heute.

Der EuGH hatte im Juli das 2016 beschlossene Datenaustauschabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA gekippt. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, etwa über Facebook, und auch in vielen anderen Fällen ist damit illegal.

Websites verwenden weiter US-Dienste

„Eine schnelle Analyse des Quellcodes von europäischen Webseiten zeigt, dass diese einen Monat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) immer noch Google Analytics oder Facebook Connect verwenden – obwohl beide Unternehmen eindeutig unter die US-amerikanischen Überwachungsgesetze fallen“, so noyb.

„Google behauptet immer noch, sich auf den ‚Privacy Shield‘ zu verlassen – einen Monat, nachdem er für ungültig erklärt wurde. Facebook nutzt weiter die ‚SCCs‘ (Standardvertragsklauseln, Anm.), obwohl der EuGH festgehalten hat, dass diese gegen US-Überwachungsgesetze keinen ausreichenden Schutz bringen und daher nicht genutzt werden dürfen.“

Schrems, Ehrenvorsitzender von noyb, forderte die Datenschutzbehörden auf einzugreifen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlange, dass jede Datenschutzbehörde in den Mitgliedsstaaten diese europäischen Regeln auch durchsetzen muss, insbesondere wenn sie eine Beschwerde erhält.