Maskenpflicht in Frankreichs Unternehmen

In Frankreich soll künftig Maskenpflicht in Unternehmen gelten. Überall, wo sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begegnen können, werde die Maske verpflichtend – ausgenommen seien Einzelbüros, teilte das Arbeitsministerium heute mit. Betroffen von der neuen Regelung seien etwa Besprechungsräume, Freiflächen, Gänge, Umkleideräume und Gemeinschaftsbüros.

Angesichts steigender Coronavirus-Fallzahlen stehe der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und die Kontinuität der wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Spiel, erklärte Arbeitsministerin Elisabeth Borne. Sie hatte die Pläne zuvor den Sozialpartnern vorgestellt.

Das Arbeitsministerium wies außerdem darauf hin, dass Homeoffice empfohlen werde. Die Telearbeit trage dazu bei, das Infektionsrisiko zu verringern und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einzuschränken. Man werde nun mit den Sozialpartnern an der praktischen Umsetzung der neuen Regeln arbeiten, hieß es weiter aus dem Ministerium.

Zuvor galt lediglich die Empfehlung, Masken am Arbeitsplatz zu tragen, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medienberichten zufolge soll die Maßnahme spätestens ab dem 1. September gelten. Die Unternehmen sollten für die Kosten der Masken aufkommen.