Fixkostenzuschuss: Antrag auf zweite Tranche nun möglich

Seit heute können Unternehmen beim Finanzamt über FinanzOnline Anträge auf die zweite Tranche des Fixkostenzuschusses stellen, sprich auf weitere 25 Prozent des Zuschusses. Die ersten 50 Prozent des Zuschusses konnten seit 20. Mai beantragt werden, die dritte Tranche soll ab 19. November dran sein. Die Hilfe soll Firmen vor unüberwindbaren Liquiditätsproblemen bewahren.

Ziel ist laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nicht nur, die drei Tranchen der ersten Phase so rasch wie möglich auszuzahlen, sondern den Fixkostenzuschuss laufend weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen.

Im September starte daher der Fixkostenzuschuss Phase II, um besonders betroffenen Betrieben und Branchen durch die nächsten Monate zu helfen, kündigte Blümel in einer Aussendung an.

Dabei würden sowohl Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses adaptiert und die Dauer der Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppelt. Besonders hart betroffene Firmen bekämen dann bis zu 100 Prozent ihrer Fixkosten erstattet.

Zuschuss nach Höhe des Ausfalls gestaffelt

Der Fixkostenzuschuss ist laut den Regeln von Mai nach der anteiligen Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt. 25 Prozent Zuschuss gibt es bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent, 50 Prozent Fixkostenzuschuss bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80 Prozent und 75 Prozent bei einem 80-prozentigen bis totalen Umsatzausfall.

Wenn jetzt bereits die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen vorliegen, können Unternehmen auch schon den gesamten Fixkostenzuschuss der Phase I geltend machen und müssen damit nicht auf die dritte Tranche warten, hieß es in einer Aussendung des Finanzministeriums.

Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten ist ab der zweiten Tranche jedenfalls durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen, auch wenn der beantragte Gesamtzuschuss 12.000 Euro nicht übersteigt. Die Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter werden bis maximal 500 Euro als Fixkosten berücksichtigt.