Arbeitsmarktservice AMS in Wien
ORF.at/Zita Klimek
Kategorien von Arbeitslosen

Zukunft für AMS-Algorithmus ungewiss

Die weitere Zukunft des von der Datenschutzbehörde gekippten Algorithmus zur Arbeitslosenkategorisierung ist unklar. Das Arbeitsmarktservice (AMS) will nun den Bescheid prüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Grünen plädieren für „eine Nachdenkpause“, das von der ÖVP geführte Arbeitsministerium will die Bescheidprüfung durch das AMS vorerst abwarten.

„Für den AMS-Algorithmus bedeutet das, dass wir jedenfalls jetzt keinen schnellen Gesetzesbeschluss im Parlament herbeiführen werden“, so Grünen-Sozialsprecher Markus Koza heute in einer Aussendung. „In den Regierungsverhandlungen wurde vereinbart, dass für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen Kriterien und rote Linien zu definieren und entsprechende Studien in Auftrag zu geben sind“, sagte Grünen-Digitalsprecher Süleyman Zorba.

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Kritik an dem Algorithmus gegeben, unter anderem von der Volksanwaltschaft, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und von Datenschützern. Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen.

Höhe der Förderung abhängig von Einstufung

Am meisten Förderung sollten Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater hätte aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung gehabt, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht. Der Algorithmus lief seit Herbst 2018 im Testbetrieb und hätte Mitte 2020 im AMS flächendeckend eingesetzt werden sollen. Wegen der Coronavirus-Krise wurde der Start dann auf Anfang 2021 verschoben.

Testbetrieb läuft weiter

Die Datenschutzbehörde kritisiert in ihrem Bescheid unter anderem die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für das Projekt. Außerdem hätten Betroffene keine Kontrollen der getroffenen Algorithmus-Entscheidungen verlangen können. Das AMS will an dem Algorithmus festhalten und wartet nun auf eine Gesetzesänderung. „Wenn es praktisch eine gesetzliche Adaptierung gibt in sehr kurzer Zeit, dann wäre es selbstverständlich möglich, das mit 1.1.2021 zu starten“, sagte der Büroleiter des AMS-Vorstands, Marius Wilk, heute im Ö1-Mittagsjournal.

Der Testbetrieb läuft derzeit jedenfalls noch weiter. „Im Bescheid der Datenschutzbehörde wird dem AMS das Arbeitsmarkt-Assistenz-System (AMAS), ‚AMS-Algorithmus‘, ab 1.1.2021 dann untersagt, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt“, hieß es am Freitag vonseiten des AMS.

Ministerium will Prüfung abwarten

Das Arbeitsministerium wollte die Entscheidung der Datenschutzbehörde nicht kommentieren. Man werde „die vom AMS eingeleitete Prüfung des Bescheides abwarten“, hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Die FPÖ zeigte sich mit der Entscheidung der Datenschutzbehörde zum AMS-Algorithmus zufrieden. Mit der maschinellen Arbeitslosenkategorisierung wäre „eine individuelle und menschenwürdige Betreuung am Altar der Bequemlichkeit geopfert“ worden, so die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung.

Behindertenvertretung fordert „generelles Umdenken“

Der Österreichische Behindertenrat zeigte sich erfreut und betonte, der Entscheid sei eine „große Erleichterung“ für Menschen mit Behinderungen. Das AMS solle die Gelegenheit für eine „generelles Umdenken“ nützen. Gerade jene, „die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, sollten die beste Unterstützung erhalten und nicht, wie es der Algorithmus vorsah, als ’nicht der Mühe wert eingestuft werden“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.