Rechtsanwälte: Änderung in CoV-Gesetzesnovelle nötig

Die Rechtsanwälte bezweifeln, dass die geplante Novelle zum CoV-Gesetz die verfassungskonforme Umsetzung von Betretungsverboten ermöglicht. Die Differenzierung zwischen „bestimmten“ und „öffentlichen“ Orten dürfte nicht plausibel und nicht bestimmt genug sein, sagte Kammerpräsident Rupert Wolff zur APA. Er fordert eine Amnestie für alle aufgrund der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Verordnung verhängten Strafen.

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf zur Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes darauf, dass der VfGH die Verordnung von Minister Rudolf Anschober (Grüne) zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat. Der Minister soll die Möglichkeit bekommen, zur CoV-Eindämmung das Betreten des öffentlichen Raumes generell zu untersagen. Bisher ist das laut Gesetz nur für bestimmte Orte möglich.

Beschränkung nur in Kombination mit der „Ampel“

Eine solche Reparatur müsste „sorgsam gemacht werden“, sagte Wolff. Am vorgelegten Entwurf sei zu bezweifeln, dass er „für die verfassungskonforme Umsetzung bestimmt genug ist“. Außerdem hielte es der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) für zu weitgehend, das Betreten des gesamten öffentlichen Raumes in Österreich zu untersagen. Denkbar seien eine solche Beschränkung nur in Kombination mit der „Ampel“ – für Orte, an denen sehr viele CoV-Infektionen aufgetreten sind.

Von einer weiteren in der Novelle enthaltenen Maßnahme wollen die Rechtsanwälte ausgenommen werden: Für das Contact-Tracing sollen Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet werden, Daten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern für 28 Tage aufzubewahren und den Gesundheitsbehörden im Anlassfall zur Verfügung zu stellen. Das würde bei den Anwälten aber mit ihrer Verschwiegenheitspflicht kollidieren. Man könne sie also nicht zur Datenweitergabe verpflichten, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme.

SPÖ sieht „Schildbürgerstreich“

Die SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim übte ebenfalls scharfe Kritik. Die Novelle offenbare, dass die Regierung aus dem VfGH-Urteil „nicht viel gelernt hat“. So werde wieder auf problematische Weise in die Grundrechte eingegriffen. „Das betrifft zum Beispiel das Versammlungsrecht, den Datenschutz oder die Weitergabe von Kontaktdaten“, so Yildirim.

Hofer fordert Anschober-Rücktritt

FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer forderte angesichts der Rufe nach Änderungen in der CoV-Gesetzesnovelle den Rücktritt von Gesundheitsminister Anschober. „Wenn auch die Reparatur von Verordnungen und Gesetzen nun offenbar wieder nicht der Verfassung entsprechen, dann ist das peinlich und nicht das, was sich die Bevölkerung von einem Minister erwartet“, so Hofer. Anschober solle einsehen, dass er „heillos überfordert ist“, und Platz für einen „Experten“ machen.