Ein Vater hält seine Hand an die Stirn seiner Tochter um ihre Temperatur zu überprüfen.
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Debatte

Sonderbetreuungszeit wird verlängert

Noch bis 30. September haben Eltern die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers drei Wochen bezahlten Sonderurlaub zu nehmen, wenn Schule oder Kindergarten cornavirusbedingt schließen müssen. Nun soll die Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar verlängert werden. Die Gewerkschaft forderte indes erneut einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

Die Verlängerung werde Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in seiner für Freitag geplanten Erklärung zur aktuellen Lage und den inhaltlichen Schwerpunkten der kommenden Monate bekanntgeben, hieß es am Donnerstag. Die Sonderbetreuungszeit wurde im Frühjahr eingeführt, als Schulen und Kindergärten wegen der Pandemie den Betrieb stoppen mussten. Die Regierung räumte Eltern von unter 14-Jährigen damals die Möglichkeit auf einen bezahlten Sonderurlaub von bis zu drei Wochen ein – zusätzlich zum regulären Urlaub und Zeitausgleich. Öffentlich Bedienstete und freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sind von der Regelung ausgeschlossen.

Anspruchsberechtigte können den Sonderurlaub in Teilen, für einzelne ganze oder auch halbe Tage in Anspruch nehmen. Die Regelung wurde über den Sommer verlängert, Ende September würde sie auslaufen. Zuletzt plädierte auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) für eine Verlängerung. Ich setze mich dafür ein, dass sie auch für den Herbst möglich bleibt. Ich appelliere hier an die Eigenverantwortung und Partnerschaftlichkeit", so Aschbacher im Interview mit der „Presse“ (Mittwoch-Ausgabe). Bereits vor einigen Tagen hatte sich ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann für eine Verlängerung ausgesprochen.

Gewerkschaft pocht auf Rechtsanspruch

Die Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Korinna Schumann, bezeichnete eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit am Mittwoch als „alternativlos“. Zugleich erneuerte Schumann die Forderung der Gewerkschaft, Eltern einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit zu gewähren, damit Beschäftigte „nicht vom Willen der Arbeitgeber abhängig sind“.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher.
APA/Hans Punz
Arbeitsministerin Aschbacher will sich für eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit einsetzen

Hintergrund: Die Regelung gilt für Personen, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Betriebs nicht zwingend notwendig ist. Menschen in systemrelevanten Berufen – etwa die Spitalsärztin oder der Supermarktkassier – könnte die Inanspruchnahme im Fall neuerlicher CoV-bedingter Beschränkungen verweigert werden. Zudem sprach sich Schumann abermals für die volle Kostenübernahme durch den Bund aus. Derzeit können sich Arbeitgeber ein Drittel der Gehalts der Beschäftigten vom Staat refundieren lassen.

Wirtschaftskammer gegen Rechtsanspruch

Der Ruf nach Verlängerung war angesichts des nahenden Schulbeginns bereits zu hören. So forderte Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer Wien unter Hinweis auf bei roter Ampel drohende Schul- und Kindergartenschließungen, Eltern weiter diese Möglichkeit zu geben. Sie plädierte ebenfalls für 100 statt bisher 30 Prozent Refundierung an den Arbeitgeber und einen Rechtsanspruch für die Eltern.

Zustimmung für eine Verlängerung der Regelung kam laut dem Ö1-Mittagsjournal am Mittwoch auch von der Wirtschaftskammer. Krisenbedingt sei eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit sinnvoll, ebenso ein höherer Kostenersatz für die Löhne bis zu einer vollen Refundierung, hieß es. Ein allgemeiner Rechtsanspruch komme aber nicht infrage.

NEOS fordert „Ende der Improvisation“

NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger begrüßte die von Aschbacher angekündigte Verlängerung der Sonderbetreuung grundsätzlich, allerdings „darf die Sonderbetreuung nicht zu einer Sonderbelastung für Frauen und Kinder werden“. „Die Zeit der Improvisation muss jetzt vorbei sein – es muss eine Betreuungsgarantie für alle Kinder vom Kindergartenalter bis zum Ende der Schulpflicht geben“, forderte Meinl-Reisinger.

SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer bezeichnete einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeiten als „längst überfällig“. Zudem seien klare Richtlinien für Kinderbetreuungseinrichtungen und nachvollziehbare Pläne bei CoV-Fällen dringend nötig. „Sonderbetreuungszeiten sind nur eine Maßnahme, um Eltern zu unterstützen. Am wichtigsten ist die Planungssicherheit für Eltern und Kinder“, betonte Wimmer.

Über 24.000 Familien nutzten Möglichkeit

Laut Arbeitsministerium haben bis Mitte August über 24.000 Familien die Sonderbetreuungszeit genützt. Damit hätten 28.000 Kinder und Angehörige betreut werden können, hieß es. Die Sonderbetreuungszeit gilt auch für Angehörige von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen, wenn Betreuungseinrichtungen wegen des Coronavirus gesperrt werden oder eine Pflegekraft in Quarantäne muss.