Ziviltechniker sehen Berufsstand gefährdet

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss das Berufsgesetz der Ziviltechniker geändert werden. Durch den in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf sieht die Kammer der ZiviltechnikerInnen nun aber gleich den ganzen Berufsstand gefährdet. „Es ist eine Übererfüllung von einem EuGH-Urteil. Das gibt das Urteil nicht her“, warnte Kammer-Präsident Erich Kern.

Kern ist Ziviltechnikerkammer-Präsident für Wien, Niederösterreich und das Burgenland und ortet eine Übererfüllung von EU-Vorgaben. Das aktuelle Berufsgesetz der Ziviltechniker verstößt laut EuGH-Urteil gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Die Bedeutung hoch qualifizierter, unabhängiger Experten für die Gesellschaft sei von der EU-Kommission und dem Gesetzgeber offenbar nicht erkannt worden, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme aller Länder-Ziviltechnikerkammern.

Zugang für andere Berufsgruppen

Durch die Gesetzesnovelle sollen künftig nur 50 Prozent des Kapitals von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften gehalten werden müssen.

Außerdem soll durch die Novelle die Möglichkeit geschaffen werden, dass Ziviltechniker künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden, um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben.

„Mit diesem Gesetzesentwurf erfolgt eine Nivellierung, die letztendlich großen Strukturen zugutekommt und eine Bedrohung für KMU und EPU darstellt“, kritisieren die Ziviltechniker-Länderkammern. Der Gesetzesentwurf enthalte auch zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten.