Ampel
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CoV-Ampel

Generalprobe laut Ministerium „erfolgreich“

Am Donnerstag ist die nicht öffentliche Generalprobe für die CoV-Ampel erfolgt – mit ihr werden ab 4. September regionale Vorgehensweisen gegen die Ausbreitung des Coronavirus fixiert. Die letzten Tests hätten „gezeigt, dass die Kommission und damit die Ampelschaltung bereits gut arbeitsfähig sind“, teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit.

Über ein vierstufiges System ausgehend von Grün (niedriges Risiko) über Gelb und Orange bis Rot (sehr hohes Risiko) sollen dann ab dem Freitag vor Schulbeginn in Ostösterreich die Farben samt jeweiligen Maßnahmen online gehen. Aus dem Ministerium hieß es, dass nun „auf Basis der vier vorgegebenen Indikatoren erstmals alle Vorgänge zur Entscheidungsfindung für eine Empfehlung auf Ampelschaltung durch den Gesundheitsminister durchgespielt“ worden seien.

Für die Beurteilung durch eine zuständige Kommission sind besagte vier Indikatoren relevant: Fallzahlen in den vergangenen sieben Tagen, die Anzahl der Tests, Cluster-Aufklärungen (also ob man die Infektionen zurückverfolgen kann) sowie die Kapazitäten in Spitälern. Die 19-köpfige Kommission besteht aus Vertretern des Krisenstabs, des Bundeskanzleramts, des Gesundheitsministeriums, Virologen und Public-Health-Experten sowie Ländervertretern.

Updates mindestens einmal pro Woche

Welche Farbe aufgrund der Empfehlung der CoV-Kommission vergeben wird, liegt also in der Hand der Politik, also bei Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Landeshauptleuten sowie Bezirkshauptleuten. Mindestens einmal pro Woche oder auch öfter wird ab kommender Woche auf einer Website die jeweilige epidemiologische Lage der Regionen bis zu den Bezirken – außer im Fall von Wien – in einer der vier Farben samt daraus abgeleiteten Folgen präsentiert.

Konsequenzen noch offen

Noch ausständig sind die von Ländern, dem Gesundheitsressort und anderen Ministerien zu erarbeitenden Leitlinien zu Konsequenzen der jeweiligen Ampelschaltung. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, diese würde gerade „finalisiert“. Sie werden nach Fertigstellung veröffentlicht. Offen sei bis zur ersten Ampelschaltung laut Ministerium, „wie sich Ballungsräume auf das Infektionsgeschehen auswirken“.

Die Ampel wird wohl länger in Betrieb sein: Ulrich Herzog, einer der beiden Leiter der CoV-Kommission vom Gesundheitsministerium, sagte am vergangenen Samstag im Ö1-„Mittagsjournal“, dass dieses System „sicher ein Jahr, eineinhalb Jahre“ die Arbeitsgrundlage sein werde.

Neues Covid-19-Gesetz als Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Maßnahmen werden im Rahmen der Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes näher ausgestaltet und sollen in der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament beschlossen werden. Doch stieß die geplante Novelle im Begutachtungsverfahren, das am Freitag endet, auf viel Kritik. Als höchst problematisch gesehen werden die geplanten Betretungsverbote sowie die vorgesehene Möglichkeit, Betriebe, Veranstalter und Vereine zur Sammlung und Aufbewahrung von Daten zu verpflichten.

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf darauf, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat. Allerdings könnten auch die neuen Regeln verfassungswidrig sein, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht. Die Volksanwaltschaft empfahl eine „gründliche Überarbeitung“, auch Transparency International übte heftige Kritik.

Opposition schießt sich auf Anschober ein

Heftige Kritik kam auch von der SPÖ. Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried forderte eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. FPÖ-Chef Norbert Hofer verwies auf „massive Kritikpunkte von allen Seiten“ in den bisher eingegangenen Stellungnahmen und verlangte von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die „Abberufung“ von Anschober. Und NEOS forderte in einer Stellungnahme Anpassungen, damit nicht erneut in Grund- und Freiheitsrechte von Menschen eingegriffen werde.