Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe wird erhöht

Die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe soll bereits ab heuer von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht werden. Das hat der Ministerrat gestern beschlossen. Damit können vor allem Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen, ohne ihre Beihilfe zu verlieren.

Derzeit darf ab dem vollendeten 20. Lebensjahr pro Kalenderjahr für den vollen Beihilfenbezug nur 10.000 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen dazuverdient werden. Wird diese Grenze überschritten, muss jener Teil, um den überzogen wurde, wieder zurückgezahlt werden.

Die Regelung richtet sich primär an Studierende. Betroffen können aber auch andere Volljährige in Berufsausbildung sowie Personen mit erheblichen Behinderungen sein, hieß es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums, zu dem auch der Familienlastenausgleichsfonds ressortiert, aus dem die Familienbeihilfe finanziert wird