Neuer Gesetzesentwurf sieht Ausgangsbeschränkungen vor

Das Gesundheitsministerium hat den Entwurf für die Novelle zum Epidemie-, Tuberkulose- und Covid-19-Maßnahmengesetz (Covid-19-MG) geändert. Im neuen Entwurf, der ORF.at vorliegt, sind auch Ausgangssperren mit Ausnahmen vorgesehen. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist dann nur noch zu bestimmten Zwecken möglich.

Im Entwurf, der das Covid-19-MG betrifft, heißt es konkret: „Sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, insbesondere um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern“, und die bereits vorhandenen Maßnahmen nicht ausreichen, „kann durch Verordnung angeordnet werden, dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist.“

Aufgelistet werden fünf Punkte: „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“, „Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen“, „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“, „berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist“, und „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“.

Kritik der Opposition

Der neue Entwurf bringt auch die Möglichkeit für die Landesbehörden, regional unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen. Zudem wird die Ampel auf eine gesetzliche Basis gestellt und werden die Strafen für Verstöße teils reduziert. Schließlich wird genauer definiert, wo der Gesetzgeber nicht eingreifen kann, was also als privater Bereich gilt.

Die Oppositionsparteien haben indes vor dem heutigen Treffen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) betreffend die neuen Coronavirus-Gesetze ihre Kritik am Ressortchef und dessen Vorgehensweise erneuert.

Die SPÖ wird von Gesundheitssprecher Philip Kucher vertreten. Die Sozialdemokraten sind bisher mit der Performance der Regierung in dieser Sache unzufrieden. Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried kritisierte im Ö1-Morgenjournal die „inhaltlich schwachen“ Gesetze der ÖVP-Grünen-Regierung. „Es ist an der Zeit, dass sie etwas vorlegen. Ich frage mich, was haben die den ganzen Sommer gemacht, außer Dauerpressekonferenzen zu geben?“, so Leichtfried.

Entwurf spät bekommen

NEOS bemängelte, dass die Parlamentsfraktionen den neuen Gesetzesentwurf erst gestern um 23.30 Uhr bekommen hätten, so Gerald Loacker (NEOS). Das Ministerium habe zudem keine Textgegenüberstellung zum alten Entwurf geliefert. Damit sei es viel mühsamer, die kritisierten Passagen in der ursprünglichen Fassung mit den nun vorgenommenen Änderungen zu vergleichen.

Die von der Regierung geplanten Gesetzesnovellen sorgten in der Begutachtungsphase für heftige Kritik. Als höchst problematisch gesehen wurden die geplanten Betretungsverbote sowie die vorgesehene Möglichkeit, Betriebe, Veranstalter und Vereine zur Sammlung und Aufbewahrung von Daten zu verpflichten.

Geht es nach den Plänen der Regierungsfraktionen, soll heute im Anschluss an die Sondersitzung des Nationalrats, die um 12.00 Uhr beginnt, der Gesundheitsausschuss zusammentreten. Dort will man eine viertägige Ausschussbegutachtung beschließen. Ein zweiter Gesundheitsausschuss am 21. September soll die Novelle absegnen, zwei Tage später wäre der Beschluss in der ersten regulären Plenarsitzung nach dem Sommer fällig.