CoV-Kurzarbeit: Details für dritte Phase stehen

Die Details der dritten Phase der coronavirusbedingten Kurzarbeit sind von den Sozialpartnern fixiert worden. Das bestätigte das Arbeitsministerium laut APA, nachdem zunächst der „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) darüber berichtet hatte.

Die dritte Phase geht von Oktober bis März 2021, die Mindestarbeitszeit wird von zehn auf 30 Prozent angehoben. Die Antragshürden werden erhöht.

So müssen künftig Unternehmen, sofern sie mindestens sechs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, eine schriftliche Begründung einreichen, die die Umsatzentwicklung berücksichtigt und eine Prognose fürs Geschäft beinhaltet. Die Plausibilität der Daten muss von einem Steuerberater bestätigt sein.

Derzeit rund 389.000 in Kurzarbeit

Sofern der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene Weiterbildung anbietet, muss der Arbeitnehmer sie annehmen. Einen Großteil der Finanzierung von Fortbildungen übernimmt das AMS. Lohnvorrückungen schlagen sich in höherem Kurzarbeitsentgelt nieder, wie Anna Daimler von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida dem „Standard“ sagte.

Natürlich könne ein Unternehmen auch kürzere Kurzarbeitszeiträume als Oktober bis März beantragen, ergänzte die Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber der APA. „Man kann selbstverständlich schon früher wieder aus der Kurzarbeit aussteigen, wenn keine wirtschaftliche Notwendigkeit dazu mehr besteht.“ Derzeit sind rund 389.000 Personen in Kurzarbeit. Die CoV-Kurzarbeit kostete den Staat bisher 4,7 Mrd. Euro.