Vlnr.: Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
APA/Georg Hochmuth
Coronavirus

Welche neuen Regeln ab Montag gelten

Die steigenden CoV-Infektionszahlen haben die Regierung zu neuen Vorschriften veranlasst. Sie gelten ab Montag 0.00 Uhr in ganz Österreich. Es handle sich um „Einschränkungen, die wehtun, aber notwendig sind, um einen zweiten Lockdown hoffentlich zu verhindern“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Vor allem bei privaten Feiern und geschlossenen Veranstaltungen war es zuletzt verstärkt zu Infektionen mit SARS-CoV-2 gekommen. Dem schiebt die Regierung nun insofern einen Riegel vor, als es künftig vor allem Einschränkungen bei Indoor-Veranstaltungen und Feiern gibt. Kurz, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gaben sie am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt.

Bei allen privaten Veranstaltungen in Innenbereichen sind nur noch zehn – zuletzt waren es 50 – Personen (inklusive Kindern) erlaubt. Ausgenommen davon sind lediglich Begräbnisse, nicht aber Hochzeiten oder sonstige Festivitäten. „Begräbnisse sollen so stattfinden, wie die Angehörigen es wollen“, sagte Kurz.

Neue Maßnahmen angekündigt

Am Donnerstag hat die Bundesregierung neue Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus angekündigt. Bei privaten Feiern sind ab Montag nur noch zehn Personen erlaubt, die Schutzmaskenpflicht wird ausgeweitet, und in der Gastronomie ist das Konsumieren nur im Sitzen gestattet.

Wohnungen und Schulen ausgenommen

Auch private Wohnungen sind von der Zehn-Personen-Regelung ausgenommen. Eingriffe in diesem Bereich wären aus grundrechtlicher Sicht wohl auch nicht zulässig. „Wir sind überzeugte Demokraten und akzeptieren die rechtsstaatlichen Regelungen“, sagte Kurz.

Nicht umfasst von der Zehn-Personen-Regelung sind auch der Bildungsbereich und der Arbeitsmarkt, wo aber verstärkt auf den Mindestabstand zum Nächsten und Hygienestandards geachtet werden soll. Letzteres gilt auch für Fitnessstudios. Trainingskurse mit fixen Beginn- und Endzeiten dürfen dort aber nur noch mit maximal zehn Teilnehmern stattfinden.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

In der Gastronomie, wo bisher Masken für das Personal vorgeschrieben waren, wird der Mund-Nasen-Schutz auf Gäste ausgeweitet. Konsumation ist nur noch im Sitzen erlaubt, wobei sich maximal zehn Personen an einem Tisch einfinden dürfen. Die Maske muss in Lokalen „überall dort, wo man in Bewegung ist“, getragen werden und nur dann nicht, „wenn man am Tisch sitzt“, sagte Kurz. Auch auf Märkten und Messen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Sperrstunde um 1.00 Uhr

Die Sperrstunde wird generell – auch bei geschlossenen Veranstaltungen in privat angemieteten Clubs oder Lokalitäten – auf 1.00 Uhr festgelegt. Für Nachtclubs und Diskotheken dürften sich mit den neuen Einschränkungen existenzielle Fragen auftun. Darauf angesprochen, bemerkte Kurz: „Die Maßnahmen sind sehr hart, aber notwendig, um größeren Schaden von der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt abzuwenden.“ Auch die Ballsaison 2020/21 dürfte vorzeitig geplatzt sein. Diese sei „aus heutiger Sicht so, wie wir es hatten, nicht denkbar“, hielt der Kanzler fest. Es werde „das stattfinden, was möglich ist“, ersuchte er um Verständnis: „Wir rechnen damit, dass der nächste Sommer ein normaler sein wird.“

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
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Kogler: Im Sport- und Kulturbereich bleibt es bei den bisherigen Regeln

Großveranstaltungen und Gottesdienste

Bei professionellen Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept – dazu zählen etwa Sportevents wie Matches der Fußball-Bundesliga – bleibt es bei der bestehenden Regelung: 3.000 Zuseher sind bei Freiluftveranstaltungen erlaubt, 1.500 im Indoor-Bereich. Diese Limits, die auch für den Kulturbereich – Theater, Opern, Konzerte – gelten, wolle man „aufrechterhalten“, sagte Sportminister Kogler. Bei „der Sportausübung als solcher“ habe es kaum Ansteckungen gegeben, dieser Bereich funktioniere „ganz gut“.

CoV-Verschärfungen ab Montag

Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie hat die Bundesregierung am Donnerstag weitere Verschärfungen verkündet. Ab Montag sind bei privaten Feiern und Veranstaltungen in Innenräumen nur noch zehn Personen erlaubt, die Maskenpflicht wird ausgeweitet, und in der Gastronomie darf die Konsumation nur im Sitzen stattfinden.

Für Gottesdienste der Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden laut Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) Maßnahmen vereinbart, die die Kirchen freiwillig umsetzen sollen. Vorgesehen ist eine Maskenpflicht während der öffentlichen Gottesdienste. Zudem soll Desinfektionsmittel bereitgestellt und der Gesang reduziert werden. Außerdem ist (wie bei katholischen Gottesdiensten schon bisher) ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von zumindest einem Meter vorgesehen. Das allerdings nicht, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“ (etwa bei der Kommunion). Bei Gottesdiensten im Freien sollen alle Teilnehmer Sitzplätze erhalten.

Kurz: „Zweiten Lockdown verhindern“

„Wir sind uns bewusst, dass es wieder einmal Verzicht ist“, sagte Kurz. Alle Regionen in Österreich seien jedoch von steigenden Infektionszahlen betroffen, man habe ein exponentielles Wachstum im Land: „Wir müssen jetzt reagieren, um einen zweiten Lockdown zu verhindern.“ Es gehe nicht nur darum, die Bevölkerung und den Gesundheitsbereich zu schützen, „sondern negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt so gut es geht abzufedern“.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)
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Nehammer: „Die Polizei steht bereit“

Die jüngsten Reisewarnungen aus Deutschland, der Schweiz und Belgien würden für den Tourismus, den Handel und die Gastronomie eine Bedrohung darstellen, so Kurz sinngemäß. Daher gelte es, die „katastrophalen Folgen“, die mit einem weiteren Lockdown einhergingen, zu verhindern. Am Donnerstag riet auch Dänemark von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Österreich ab.

Mehrwertsteuersenkung verlängert

Um die Wirtschaft zu entlasten, wird die coronabedingt bereits in Kraft gesetzte Mehrwertsteuersenkung bis 2021 verlängert, kündigte der Kanzler an. Ein Konzept für den Wintertourismus soll laut Anschober in der kommenden Woche vorliegen. Gerade Bundesländer, wo es derzeit vergleichsweise geringe Infektionszahlen gibt, hätten „die einmalige Chance, dass sich Reisewarnungen gegen sie in Grenzen halten und dort Wintertourismus stattfinden kann“, sagte Kurz.

Intensivere Kontrollen

Dass die neuen Regelungen eingehalten und Verstöße geahndet werden, garantierte Nehammer: „Die Polizei steht bereit und wird die Kontrollen in einigen Bereichen intensivieren.“ Anschober gab sich zuversichtlich, dass die Bevölkerung die neuen Spielregeln akzeptieren wird: „Die Allermeisten sind wachgerüttelt.“

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
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Anschober sieht „Wettlauf zwischen steigenden Infektionszahlen und steigendem Risikobewusstsein“

Der Gesundheitsminister ortete einen „Wettlauf zwischen steigenden Infektionszahlen und steigendem Risikobewusstsein“. Das aktuelle Maßnahmenpaket enthalte „punktgenaue Antworten“ auf die Entwicklung der Fallzahlen, sei mit der Coronavirus-Kommission abgestimmt und werde von dieser mitgetragen, sagte Anschober.

Weitere Verschärfungen möglich

Den Bundesländern wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, in ihren Kompetenzbereichen bei Bedarf mit eigenen Mitteln nachzuschärfen. Das Covid-Maßnahmengesetz, das kommende Woche im Nationalrat behandelt wird und mit Anfang Oktober in Kraft treten soll, sieht laut Anschober vor, „dass die Länder strengere Regeln, erweiterte Regelungen durchführen können“.

Am Ende der Pressekonferenz machte Kurz deutlich, dass mit den anstehenden Verschärfungen womöglich noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist: „Wenn weitere Maßnahmen notwendig werden, werden sie gesetzt.“