Zwei Frauen im Warteraum einer Arztpraxis
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Beschluss am Mittwoch

Test bei Hausarzt wird gesetzlich verankert

Nach langem Hin und Her wird am Mittwoch die Novelle der CoV-Gesetze im Nationalrat beschlossen. Kurzfristig kam dazu noch ein Antrag der Regierung zum Beschluss von CoV-Tests in Arztpraxen, der noch am Montag vom Gesundheitsausschuss Richtung Plenum geschickt wird. Das hatten zuletzt Expertinnen und Experten gefordert. Kritik kam aber von der FPÖ, die sich überrumpelt fühlte.

Am Montag tagt der Gesundheitsausschuss des Nationalrats zur Sammelnovelle der Coronavirus-Gesetze, konkret zu den Neuerungen in Epidemie-, Tuberkulose- und Covid-19-Maßnahmengesetz. Dazu fand auch ein öffentliches Expertenhearing statt. Das Fazit dieser von den Fraktionen nominierten Experten: Es gibt deutliche Verbesserungen, weiter seien aber Kritikpunkte und Ungenauigkeiten auszubessern. Viele Bestimmungen zur Eindämmung der Epidemie wurden schon zuvor als unklar oder nicht verfassungskonform kritisiert.

Die Gesetze sollen unter anderem die Coronavirus-Ampel auf eine rechtliche Basis stellen, Ausgangsbeschränkungen definieren und den Ländern mehr Eigenständigkeit ermöglichen. Am Freitag ging die neuerliche Begutachtung zu Ende, wieder kamen mehrere tausend Stellungnahmen zusammen. Es handelte sich aber nur bei einem kleinen Teil um Stellungnahmen zum Gesetzestext.

Der Großteil stammte von Gegnern der Maßnahme, die dazu aufgerufen hatten, die Website des Parlaments mit einem vorgefertigten Text zu fluten. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bedankte sich dennoch in einer Aussendung für „das enorme Interesse, danke für die vielen konstruktiven Vorschläge, die vielfach sehr unterstützend waren“. Beschlossen werden soll das Gesetzeswerk am Mittwoch vom Nationalrat. Befristet ist das Gesetz bis 30. Juni 2021, allerdings kann die Bundesregierung eine Verlängerung bis 31. Dezember 2021 beschließen, „sofern dies aufgrund der epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist“ – eine Formulierung, die schon am Montag für scharfe Kritik sorgte.

Auf Kosten des Bundes

Gleich zum selben Termin soll eine neue Änderung der Novelle beschlossen werden: die Möglichkeit, CoV-Tests in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte durchzuführen. Diese Forderung war in der Vorwoche laut geworden, nachdem die Zeit bis zu einem vorliegenden Testergebnis derzeit oftmals zu lange ist. Die Tests in Arztpraxen sollen von den Kassen auf Kosten des Bundes bezahlt werden, wie aus dem der APA vorliegenden Antrag hervorgeht.

Eingebracht wird das Gesetz für die Tests bei niedergelassenen Kassenvertragsärzten und Laboren via selbstständigen Ausschussantrag, was einen Nationalratsbeschluss noch diese Woche ermöglicht. Die Krankenversicherungsträger müssen den Ärzten für diese Leistung ein Pauschalhonorar zahlen, Zuzahlungen der Patienten werden gesetzlich unterbunden. Der Bund ersetzt den Kassen die Ausgaben aus Mitteln des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds. Die Regelung soll für die Dauer der Pandemie gelten.

Auch weitere Änderungen der Coronavirus-Gesetze sollen am Montag fertig für das Plenum gemacht werden. So wird auch ein Teil der Beschaffung von Schutzausrüstung neu geregelt. Für freiberuflich tätige Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialbereich (von den Ärzten über Pfleger bis zu Sozialarbeitern) ist nun die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig, sofern die Beschaffung nicht eine Gebietskörperschaft übernimmt. Auch hier trägt der Bund die Kosten. Die konkrete Bedarfserhebung und auch Verteilung an die einzelnen Leistungserbringer soll durch die jeweiligen Berufs- und Interessenvertretungen organisiert werden.

Kontaktdaten sollen gelöscht werden

Weiters soll dabei die Gültigkeitsdauer von Vorschriften weiter eingeschränkt werden. So wird ein unbegrenzter Lockdown ausgeschlossen (und die Erfüllung familiärer Rechte und Pflichten wurde als Ausnahme dazugenommen), die entsprechende Verordnungen treten nach zehn Tagen automatisch wieder außer Kraft.

Sitzung hinter Glas

Erstmals können wieder alle Abgeordneten auf ihren Plätzen sitzen – dank Glaswänden. Es handelt sich dabei nicht um Plexiglas, sondern um „echtes“, das die Plätze abschirmt. Während der vergangenen Monate war ja das Plenum ausgedünnt, etliche Abgeordnete saßen auf der Zuschauertribüne.

Die Gültigkeit des Maßnahmengesetzes wird nun nicht bis Ende 2021 verlängert, sondern nur bis 30. Juni. Eine Verlängerung um ein halbes Jahr ist per Verordnung allerdings möglich, wenn die epidemiologische Situation das nötig macht.

Für das Contact-Tracing wird festgelegt, dass Daten von den Gesundheitsbehörden innerhalb von 28 Tagen wieder zu löschen sind. Genau geregelt wird, welche Daten bei der Einreise aus Risikogebieten bekanntgegeben werden müssen und dass auch Gabelflüge durch solche Gebiete berücksichtigt werden.

Die Vorgaben für Präventionskonzepte richten sich nun nach der Art der Veranstaltung. Berufsgeheimnisse werden durch eine Klarstellung geschützt, Kontrollen dürfen an seuchenspezifischen Dokumenten vorgenommen werden. Auch die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Gesundheitsministerium und Landes- und Bezirksbehörden wird genau festgeschrieben.

Weiter Kritik von Oppositionsparteien

Die FPÖ kritisierte die Vorgangsweise der Koalition am Montagvormittag. ÖVP und Grüne versuchten Experten und Parlamentarier zu überrumpeln, so Klubchef Herbert Kickl in einer Aussendung. „So agiert man nur, wenn man etwas zu verbergen hat und nicht will, dass die geplanten Maßnahmen ausführlich diskutiert werden.“ Die Gesetze seien gespickt von absolut unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger.

NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak kritisierte auf Twitter die Dauer der Gültigkeit der Gesetze. „Willkommen in der wunderbaren Welt von Rudi Anschober – wenn das Parlament nicht macht, was ich will, dann entmachte ich das Parlament einfach“, schrieb Scherak. „Das ist eine Aushebelung des Parlaments durch Grüne+ÖVP. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie!“