EuGH entscheidet über Kurzzeitvermietung von Wohnungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet heute darüber, ob eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb rechtens ist. Frankreich hatte eine solche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt.

Weil sie sich nicht daran hielten, wurden die Eigentümer zweier Studios in Paris zu Geldstrafen von je 15.000 Euro verurteilt. Sie mussten die Wohnungen wieder auf dem normalen Mietmarkt anbieten.

Die Eigentümer riefen daraufhin den französischen Kassationshof an, der sich an den EuGH wandte. Generalanwalt Michal Bobek vertrat in seinem Schlussantrag die Ansicht, dass die Genehmigungspflicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Die EuGH-Richter müssen sich nicht daran halten, folgen dem Generalanwalt aber meist.