EuGH: Österreichs Klage gegen AKW Hinkley Point abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die österreichische Klage (C-594/18 P) gegen Staatshilfen für das geplante britische Atomkraftwerk (AKW) Hinkley Point C endgültig abgewiesen. „Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen Beihilfen zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C genehmigt hat“, teilte der EuGH heute Vormittag mit. Österreich hatte gegen diesen Beschluss 2015 Klage eingebracht.

Staatliche Beihilfen für den Neubau eines AKW seien mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es sei nicht erforderlich, „dass mit der geplanten Beihilfe ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird“, teilte das Gericht mit. Der Gerichtshof bestätigte aber den Einwand, dass Beihilfen gegen den Bereich der Umwelt betreffende Vorschriften des Unionsrechts verstoßen können.

Österreich schon 2018 abgeblitzt

Österreich ist bereits 2018 in erster Instanz mit seiner Klage gegen Staatsbeihilfen für das AKW Hinkley Point C beim EuGH abgeblitzt. Gegen das Urteil hatte Österreich umgehend Berufung eingelegt, weil auf einige Punkte der österreichischen Argumentation nicht eingegangen wurde. In dem Verfahren wurde Österreich von Luxemburg unterstützt, die EU-Kommission hingegen von Großbritannien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei.

Die EU-Kommission hatte die Staatsbeihilfen im Oktober 2014 genehmigt. Dabei geht es unter anderem um eine garantierte Ausgleichszahlung für den AKW-Betreiber, falls das Kraftwerk aus politischen Gründen vorzeitig abgeschaltet wird. Großbritannien hatte den Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Der vom französischen Staat kontrollierte Stromkonzern EDF will das AKW in der Nähe von Bristol an der Küste in Südwestengland unter Beteiligung eines chinesischen Konzerns bauen. Es sollen Druckwasserreaktoren vom Typ EPR erstellt werden. Das Kraftwerk soll 2023 in Betrieb gehen und 60 Jahre laufen. Die Inbetriebnahme könnte sich allerdings verschieben. Aber auch wegen der hohen Kosten ist das Projekt nicht unumstritten.

Gewessler: „Ernüchterndes Ergebnis“

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht ein „ernüchterndes Ergebnis“. Das sei „eine Fehlentwicklung in Europa, gegen die wir entschieden auftreten werden“, kündigte sie an. Nachdem ein „veralteter Euratom-Vertrag“ Basis der Entscheidung gewesen sei, müsse Österreich mit aller Kraft auf eine Reform von Euratom drängen.

Weltweit werde „aus gutem Grund“ deutlich mehr Geld in erneuerbare Energieträger als in Atomkraftwerke investiert, so Gewessler. Das gelte sogar für China. „Unsere Arbeit für ein atomkraftfreies Europa geht weiter. Atomkraft ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie, veraltet, langsam und teuer.“