Genehmigungspflicht für Airbnb und Co. mit EU-Recht vereinbar

Eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen, etwa über Airbnb, ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse und rechtfertige die Maßnahme, begründete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung von heute (Az. C-724/18 und C-727/18).

Frankreich hatte eine solche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eingeführt. Weil sie sich nicht daran hielten, wurden die Eigentümer zweier Studios in Paris zu Geldstrafen von je 15.000 Euro verurteilt. Sie mussten die Wohnungen wieder auf dem normalen Mietmarkt anbieten. Die Eigentümer riefen daraufhin den französischen Kassationshof an. Dieser wandte sich an den EuGH, um die Frage zu klären, ob die nationale Richtlinie im Einklang mit europäischem Recht steht.

Airbnb wünscht sich „verhältnismäßige Regeln“

Das tut sie, entschied der Gerichtshof. Mit der Genehmigungspflicht solle ein System zur Bekämpfung des Wohnungsmangels geschaffen werden, „um der Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten Rechnung zu tragen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt“. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig – das angestrebte Ziel könne nicht durch eine mildere Regelung erreicht werden.

„Wir begrüßen die Entscheidung, die für Klarheit bei den Gastgebern, die eine Zweitwohnung in Paris teilen, sorgen wird“, so eine Sprecherin von Airbnb in einer Stellungnahme gegenüber ORF.at. „Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Behörden vor Ort an verhältnismäßigen Regeln zusammenzuarbeiten, die für alle funktionieren und die die Familien und Gesellschaft vor Ort in den Vordergrund stellen.“