EuGH: Genehmigungspflicht für Kurzzeitmieten rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die schärferen Regeln in Frankreich für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Onlineplattformen wie Airbnb bestätigt.

Laut einer heute getroffenen Entscheidung dürfen EU-Staaten die kurzzeitige Vermietung einer Wohnung an Touristen genehmigungspflichtig machen. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse, hieß es dazu vom EuGH weiter.

Frankreich hatte eine entsprechende Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt. Die Eigentümer zweier Appartements in Paris vermieteten ihre Wohnungen trotzdem über Airbnb, ohne zuvor eine Genehmigung einzuholen. Die Stadt verhängte daraufhin Bußgelder und verpflichtete sie dazu, die Wohnungen wieder dem normalen Mietmarkt zur Verfügung zu stellen.

Die Eigentümer der Wohnungen zogen 2018 bis vor den französischen Kassationsgerichtshof. Dieser wandte sich an den EuGH, um die Frage zu klären, ob die nationale Richtlinie im Einklang mit europäischem Recht steht. Der EuGH entschied nun, dass die Richtlinie europäischem Recht entspricht.

Airbnb kündigt Kooperation mit Behörden an

Verantwortliche im Pariser Rathaus begrüßten die Entscheidung dennoch. „Ein schöner Sieg“, schrieb der für Wohnen zuständige Vizebürgermeister Ian Brossat. „Wir haben gewonnen.“ Auch Airbnb begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Unternehmen erklärte laut AFP, das Urteil trage dazu bei, die Regeln für die Vermietung von Zweitwohnsitzen zu klären.

Airbnb kündigte an, mit den lokalen Behörden bei der Ausarbeitung einer Regelung zusammenzuarbeiten, „die Familien und lokale Gemeinschaften in den Vordergrund stellt und für alle funktioniert“.