Parteifinanzen: BVwG hebt Strafe gegen SPÖ auf

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat Strafen gegen die SPÖ wegen unzulässiger Parteispenden aufgehoben. Der Parteiensenat im Kanzleramt hatte die Partei im Frühjahr zu einer Strafe von rund 180.000 Euro verurteilt, weil er einen Wahlkampfevent der SPÖ-Gewerkschafter und Inserate des Parlamentsklubs als unzulässige Parteispenden gewertet hatte.

Die SPÖ wehrte sich dagegen und hat nun vorerst recht bekommen. Der Senat könnte die Causa aber noch vor den Verwaltungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Veranstaltung im September 2019

Stein des Anstoßes waren eine Wahlkampfveranstaltung der SPÖ-Gewerkschafter im September 2019 sowie Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wertete beides als zu hohe und damit unzulässige Sachspende.

Es war das erste Verfahren wegen eines Verstoßes gegen den „Spendendeckel“ von 7.500 Euro. Die SPÖ sollte dafür 182.000 Euro zahlen. Außerdem verhängte der Senat eine Strafe gegen die zur Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes zuständige Mitarbeiterin der SPÖ. Die Beschwerde dieser Mitarbeiterin war nun offenbar auch entscheidend für die Aufhebung der Strafe gegen die SPÖ.

Der Senat hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine außerordentliche Revision an den VfGH zu richten. Ob das erfolgen wird, wollen die drei Mitglieder des Senats offenbar kommende Woche entscheiden.