Parteifinanzen: ÖVP scheitert mit Berufung in Causa Mondsee

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die gegen die ÖVP verhängte Strafe wegen eines Grundstücks der Parteijugend am oberösterreichischen Mondsee bestätigt. Wie ein Sprecher des Gerichts heute gegenüber der APA bestätigte, wurde die Beschwerde der ÖVP abgewiesen. Rechtskräftig ist die 70.000 Euro große Geldbuße allerdings nicht, denn die Partei kann sich in der Causa noch an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wenden.

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