Maskenpflicht in Fitnessstudios auch in Garderobe

In Fitnessstudios gilt seit gestern nicht nur beim Betreten und Verlassen der Sportstätte Maskenpflicht. Mund-Nasen-Schutz muss auch in der Garderobe und auf dem Weg zum bzw. vom Trainingsbereich getragen werden. Das stellte der Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heute auf APA-Anfrage klar.

Nur bei der unmittelbaren Sportausübung darf die Maske abgenommen werden, „beim Wechsel von einem Gerät zum anderen empfehlen wir das Tragen von Mund-Nasen-Schutz“, hieß es. Insgesamt herrsche in der Branche – in Österreich gibt es über 1.200 Fitnessstudios, davon mehr als 200 in Wien – große Unsicherheit.

So schreibe das Gesundheitsministerium auf seiner Website den Fitnessstudios ein Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos vor. In der aktuellen Covid-19-Maßnahmenverordnung werde ein solches aber nur für Sportarten verlangt, bei deren Ausübung es zu Körperkontakt mit anderen Sportlerinnen und Sportlern kommt. Letzteres sei in Fitnessstudios nicht der Fall, betonte der WKÖ-Fachverband. Man hoffe daher auf eine baldige Klarstellung seitens des Ministeriums.