„Welt“: Kommission für „Abschiebepatenschaft“

Die EU-Kommission will nach einem Bericht der deutschen Zeitung „Welt“ auch künftig daran festhalten, dass die Mitgliedsstaaten im Fall einer Migrationskrise verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Asylberechtigten aufzunehmen. Sollte es dagegen ein Mitgliedsland ablehnen, sich an einer Verteilung von Schutzsuchenden nach Quoten zu beteiligen, so kann es eine „Abschiebepatenschaft“ übernehmen.

Das betreffende EU-Land würde sich verpflichten, die Abschiebung von Migranten ohne Asylberechtigung in Drittstaaten zu organisieren und durch wirtschaftliche, politische oder kulturelle Abkommen mit den betroffenen Herkunftsländern zu erleichtern, wie die „Welt“ (Online-Ausgabe) heute unter Berufung auf hochrangige EU-Diplomaten berichtet. Die EU-Kommission will die Pläne morgen veröffentlichen.

Erstaufnahmeland soll Asylprüfung durchführen

Gleichzeitig will die EU-Kommission den Angaben zufolge auch künftig daran festhalten, dass das EU-Erstaufnahmeland die Asylüberprüfung übernehmen soll (Dublin-Verordnung). Sollte ein Asylantrag abgelehnt werden und Fluchtgefahr bestehen, so sollen illegal Einreisende künftig auch in größerem Umfang inhaftiert werden können.

Eine verpflichtende Aufnahme von Asylberechtigten soll künftig nur dann gelten, falls das Risiko besteht, dass das EU-Asylsystem unter Druck gerät, oder aber im Krisenfall. Bei normaler Entwicklung der Migration sollen die Beiträge der Mitgliedsstaaten freiwillig sein.

Auch im Krisenfall soll zunächst Freiwilligkeit gelten – die Mitgliedsstaaten sollen erst dann zur Aufnahme verpflichtet werden, wenn 70 Prozent der von der EU-Kommission vorgegeben Verteilungsquote durch freiwillige Zusagen nicht erreicht wurde. In diesem Fall würden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, 50 Prozent der Aufnahmequote zu erfüllen.

Frist für Abschiebungen

Für die Abschiebung von illegal Einreisenden soll ein EU-Mitgliedsland insgesamt ein Jahr Zeit haben. Werde das Ziel verfehlt, so müsse das betreffende EU-Land im Gegenzug asylberechtigte Personen in gleicher Höhe aufnehmen, heißt es in dem Bericht weiter.

Die EU-Kommission schlägt demnach auch vor, einen „EU-Koordinator für Rückführungen“ zu ernennen, der einer Taskforce vorstehen soll. Ziel sei es, die Abschiebungen innerhalb der EU besser zu koordinieren und besonders effiziente Praktiken bei Rückführungen zu identifizieren.