Deutsche Reisewarnung: Keine Auswirkung auf Pendler

Die deutsche Reisewarnung für Wien und Vorarlberg hat keine Auswirkungen auf den Pendlerinnen- und Pendler- und Güterverkehr, ausgenommen von der CoV-Test- bzw. Quarantänepflicht sind auch Grenzübertritte in familiären Angelegenheiten.

Auch Reisende, die vom Flughafen Wien-Schwechat nach Deutschland reisen, sind davon ausgenommen, wenn sie sich in den 14 Tagen zuvor nicht in Wien oder Vorarlberg aufgehalten haben, wie der SKKM-Krisenstab im Innenministerium heute mitteilte.

Durchreise ohne Einschränkung möglich

Weiterhin ohne Einschränkung möglich ist auch die Durchreise durch Deutschland, zum Beispiel über das deutsche Eck und aus dem kleinen Walsertal. Als familiäre Angelegenheiten, die eine Ausnahme von den Quarantänebestimmungen begründen, gelten die Pflege von Familienangehörigen, der Besuch des Lebenspartners, das Besuchsrecht der Kinder, medizinische Behandlungen und sonstige triftige Gründe.

Durch die am Mittwoch verhängte Reisewarnung müsse Reisende aus Wien und Vorarlberg nun bei der Einreise nach Deutschland einen negativen CoV-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ansonsten ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Dabei sind die Regeln in den 16 deutschen Bundesländern im Detail unterschiedlich.

So gilt etwa in einigen Bundesländern – darunter Bayern – die Test- bzw. Quarantänepflicht erst nach einem Mindestaufenthalt von 48 Stunden in den Risikogebieten, in anderen beträgt der Mindestaufenthalt 72 Stunden, während in den meisten Bundesländern die Vorgaben unabhängig von der Aufenthaltsdauer gelten.

Keine Gesundheitskontrollen an Grenzen

Gesundheitskontrollen an der deutschen Grenze gibt es weiterhin keine. An den Grenzübergängen Walserberg (Salzburg) und Kufstein (Tirol) werden auch im Rahmen der Grenzkontrollen die Gesundheits- und Quarantänemaßnahmen nicht kontrolliert. Deutsche Reisende können bei ihrer Rückkehr nach Deutschland einen Gratistest in Anspruch nehmen.