Rechtsanwälte klagen Anpassung der Pauschalvergütung ein

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag werde die – seit 14 Jahren nicht mehr erfolgte – Anpassung der Pauschalvergütung für die unentgeltliche Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof einklagen, hat der gestern wiedergewählte Präsident Rupert Wolff angekündigt. Er kritisierte die „jahrelange Untätigkeit der Politik“ scharf. Offenbar seien die Rechtsanwälte „dem Staat zu unbequem, das lässt man uns auf rechtswidrige Weise spüren“.

Rechtswidrig deshalb, weil laut den gesetzlich festgelegten Kriterien die Pauschalvergütung schon 2012 hätte angehoben werden müssen. Wolff hat immer wieder darauf gedrängt – und mit den Worten „die Geduld der Rechtsanwälte ist zu Ende“ schon vor einem Jahr Protestmaßnahmen in den Raum gestellt. Jetzt haben sich die Anwälte entschlossen, den VfGH anzurufen. „Dass es so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die Republik Österreich“, meinte Wolff.

Mit der Pauschalvergütung werden den Anwälten vom Bund ihre Leistungen in der Verfahrenshilfe in Zivil- und Strafverfahren abgegolten – also die unentgeltliche Vertretung einkommensschwacher Menschen vor Gericht. In über 20.000 Fällen verhelfe man jährlich „den Schwächsten in unserer Gesellschaft“ unentgeltlich zu ihrem Recht, erläuterte Wolff.

Der Wert der erbrachten Leistungen betrage mittlerweile rund 40 Mio. Euro pro Jahr – mehr als das Doppelte der Pauschalvergütung, die seit 14 Jahren unverändert 18 Mio. Euro ausmache. Dieses Geld fließt in das Pensionssystem der Rechtsanwälte, das ohne staatliche Zuschüsse auskomme, unterstrich Wolff.