Sperrstunde: Ausnahmeregelung für Hotelbars

Bei den strengen Coronavirus-Auflagen im Gastronomiebereich gibt es nun in Vorarlberg eine Ausnahme von der Sperrstundenregelung. Hotelgäste dürfen in der Hotelbar auch weiterhin nach 22.00 Uhr konsumieren, heißt es aus dem Landhaus in Bregenz. Das ist in einer Verordnung geregelt, die seit Mitternacht in Kraft ist.

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Salzburg betont: Nur für Hausgäste

Auch das Bundesland Salzburg zieht nach. Dort wird extra darauf hingewiesen, dass sich nur Übernachtungsgäste länger als 22.00 Uhr in der Bar aufhalten dürfen.

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