Parteiensenat setzt keine weiteren Schritte gegen SPÖ

Die vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenen Strafen wegen mutmaßlich unzulässiger Parteispenden sind für die SPÖ vorerst erledigt. Der Parteiensenat im Kanzleramt hat heute beschlossen, keine weiteren Schritte in der Causa zu unternehmen.

Inhaltlich ging es dabei um eine Wahlveranstaltung der SPÖ-Gewerkschafter und um Inserate des Parlamentsklubs im Wahlkampf 2019. Die SPÖ war mit einer Berufung gegen die vom Senat verhängte Strafe von 180.000 Euro erfolgreich.

Bundesverwaltungsgericht hob Strafen auf

Ausschlaggebend für die Aufhebung der Strafen durch das Bundesverwaltungsgericht war, dass die von der SPÖ mit der Überwachung der Parteispendenregeln betraute Mitarbeiterin nicht die dazu nötigen parteiinternen Befugnisse erhalten hatte.

Das hatte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) in seinem Verfahren nicht überprüft, weshalb die Verwaltungsrichter die Strafen kippten und das Verfahren einstellten.

Rendi-Wagner wird nicht belangt

Der Senat hätte nun anstelle der Mitarbeiterin Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner belangen können. Dazu sehe man sich aber außerstande, sagte der Geschäftsstellenleiter des Senats, Michael Kogler, der APA mit Verweis auf die parlamentarische Immunität der SPÖ-Chefin. Im konkreten Fall wäre der Senat nämlich darauf angewiesen, dass der Nationalrat noch vor Ende der in zwei Wochen ablaufenden Verjährungsfrist der Verfolgung zustimmt.

Als Konsequenz will der Senat nun alle Parteien ersuchen, ihm die für die Einhaltung des Parteiengesetzes strafrechtlich verantwortlichen Personen bekanntzugeben.

Ob die Causa für die SPÖ damit endgültig ausgestanden ist, wird sich allerdings erst nächstes Jahr zeigen: Theoretisch könnte der Rechnungshof bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts der SPÖ für 2019 den Fall nämlich neuerlich an den Senat melden, der dann ein Bußgeld gegen die Partei prüfen müsste.