Die Prüfung türkisch-islamischer Vereine in Österreich hat laut Finanzministerium „grobe Verfehlungen“ zutage geführt. Unter der gemeinnützigen Vereinstätigkeit wurden offiziell Kulturzentren oder Moscheen betrieben, tatsächlich wurden oftmals Gewerbetätigkeiten ausgeübt, aber nicht gemeldet. Steuern und Abgaben seien laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) somit nicht korrekt bezahlt worden. Die Finanz rechnet mit Nachforderungen in Millionenhöhe.
„Als Konsequenz haben wir bei 40 Prozent der geprüften Betriebe bereits die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund schwerer Statutenmängel in die Wege geleitet“, sagte Blümel gestern. Normalerweise erfolgen bei 1,5 Prozent der 200 bis 300 pro Jahr kontrollierten Vereine solche Aberkennungen. Dann droht den Vereinen die volle Steuerpflicht für alle ihre gewerblichen Tätigkeiten.
211 Vereine geprüft
Wegen des im Islamgesetz festgeschriebenen Verbots der Auslandsfinanzierung wurden im Auftrag des Kultusamtes seit dem ersten Halbjahr 2019 211 Vereine und Körperschaften von insgesamt vier Dachverbänden im türkisch-islamischen Bereich überprüft. Jahrelang sind diese laut Finanzministerium unter dem Titel der Gemeinnützigkeit aufgetreten, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Eine Vielzahl hatte jedoch nachweislich klare Merkmale von gewerblicher Tätigkeit. Unter der Vereinstätigkeit seien tatsächlich Gastronomiebetriebe, Veranstaltungswesen, Bestattungswesen oder Bildungseinrichtungen betrieben worden. So seien beispielsweise Hochzeiten und Pilgerreisen quasi gewerblich vermittelt und organisiert worden.
Gleicher Passus
Den Beamten der Finanz ist auch aufgefallen, dass in vielen Statuten der kontrollierten Vereine immer der gleiche Passus angeführt war, der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei ermöglichte. Das Geld muss laut Blümel aber auch bei Auflösung in Österreich bleiben. Integrationsstaatssekretärin Susanne Raab (ÖVP) sprach von „Machenschaften“, die zeigten, wie wichtig „das lückenlose Aufdecken dieser Vereinsnetzwerke“ sei.