Ungarn: Verdoppelung der Ärztegehälter

Aus Angst vor der Herausforderung der neuen Coronavirus-Welle und weiterer Abwanderung von Medizinern ins Ausland hat der ungarische rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orban eine „historische Gehaltserhöhung“ für Ärzte im öffentlichen Dienst angekündigt. Damit erfüllt die Regierung die Forderungen der Ungarischen Ärztekammer (MOK), der Interessenvertretung von rund 48.000 Ärzten und Ärztinnen.

Danach sollen sich die Gehälter für die bisher im internationalen Vergleich gering bezahlten Mediziner nahezu verdoppeln. Die Regierung hatte gestern den entsprechenden Gesetzesentwurf über das Dienstverhältnis im Gesundheitswesen im Parlament eingereicht, der heute einstimmig verabschiedet wurde.

Die Gehaltserhöhung hatte jedoch auch innerhalb der Regierung zu heftigen Debatten geführt. Laut Kritikern sei angesichts der Coronavirus-Pandemie nicht die Zeit für Gehaltserhöhungen, sondern für den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Gestaffelte Erhöhung

Die neue Gehaltstabelle gestaltet sich nach Dienstjahren. Ein Berufsanfänger soll monatlich 700.000 Forint (1.950 Euro) Bruttogrundgehalt erhalten. Nach sechs bis zehn Jahren Dienstzeit sind es rund 1,2 Millionen Forint (3.330 Euro), nach 21 bis 25 Jahren 1,7 Millionen (4.730 Euro) und bei über 41 Jahren 2,4 Millionen Forint (6.670 Euro).

Dabei erfolgt die Erhöhung gestaffelt. Von 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 sollen rund 70 Prozent der Gehaltserhöhung greifen, die volle Realisierung der Gehaltserhöhung wiederum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Laut Gesetzesentwurf können die von der Gehaltserhöhung betroffenen Ärzte in Zukunft in andere staatliche Einrichtungen versetzt werden. Sie dürfen zudem keinen Zweitjob in Privatordinationen ausüben und auch nicht die staatliche Infrastruktur für private Zwecke nutzen.

MOK hatte bereits im Jänner 2020 gefordert, dass die Gehälter der ungarischen Ärzte 70 Prozent der Gehälter im österreichischen Gesundheitswesen erreichen müssten. Das könnte die Abwanderung stoppen und die Rückkehr von Ärzten nach Ungarn fördern, hieß es. MOK hatte nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs kritisiert, dass sich die neue Gehaltsregelung nicht auf als Unternehmer tätige Ärzte sowie auf in Stiftungen und im Privatsektor tätige Beschäftigte bezieht.