Vorratsdaten: Lob von Politik, Skepsis bei Datenschützern

Nachdem heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar die Vorratsdatenspeicherung allgemein für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt, aber einige Ausnahmen genannt hat, fallen die Reaktionen auf das Urteil gemischt aus.

SPÖ, Grüne und NEOS zufrieden

Aus der heimischen Politik kamen durchwegs positive Rückmeldungen: Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath schrieb in einer Aussendung, dass damit „Grundrechte und Datenschutz in der EU gestärkt“ werden.

Auch Süleyman Zorba, Netzpolitiksprecher der Grünen, schrieb, dass es „ein guter Tag für den europäischen Datenschutz“ sei. Ähnlich reagierte auch NEOS-Datenschutzsprecher Nikolaus Scherak, der EuGH-Entscheid sei ein „klares Zeichen gegen die Überwachungsfantasien einiger europäischer Regierungen“.

Datenschutz-NGO kritisiert Ausnahmen

Die österreichische Datenschutz-NGO epicenter.works zeigte sich hingegen kritisch. In einem Statement, das ORF.at vorliegt, heißt es, dass das grundsätzliche Verbot einer Vorratsdatenspeicherung „begrüßenswert“ sei.

Es schaffe jedoch „Ausnahmen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität und zum Schutz der nationalen Sicherheit“ und knüpfe diese „an unklare Bedingungen“. Das berücksichtige die Schwere des Eingriffs im Hinblick auf „ein Gefühl der dauerhaften Überwachung“ aber „nicht ausreichend“.

EuGH erteilte genereller Speicherung Abfuhr

Die Verpflichtung, eine „allgemeine und unterschiedslose Übermittlung oder Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten“ zu gewährleisten, sei nicht mit dem Europarecht vereinbar, heißt es in dem EuGH-Urteil.

Zum einen darf aber bei einer unmittelbaren „ernsten Bedrohung der nationalen Sicherheit“ von Regeln zur Vertraulichkeit der Daten abgewichen werden – für einen streng begrenzten Zeitraum. Außerdem können Behörden im Kampf gegen Schwerkriminalität und „Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ eine „gezielte Aufbewahrung“ von Daten anordnen.