EuGH zu CEU: Soros begrüßt Urteil, Uni erwägt Teilrückkehr

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überlegt die Central European University (CEU) zumindest teilweise eine Rückkehr nach Ungarn. Im Prinzip stünde dieser Schritt nun offen, sagte CEU-Präsident Michael Ignatieff gestern in Wien. „Dieses Urteil stellt die Freiheit wieder her, diese Wahl zu treffen“, meinte Ignatieff. Der CEU stehe es nun frei, ihre in den USA akkreditierten Studienprogramme in Budapest anzubieten. „Es ist ein wichtiger moralischer und legistischer Sieg und ein starkes Zeichen für die akademische Freiheit in Europa“, hieß es.

An dem grundsätzlichen Schritt der Verlegung des Standorts der Universität nach Wien werde aber nicht gerüttelt. Das Urteil gehe in seiner Bedeutung weit über den Fall der CEU und ihrer Vertreibung aus Ungarn hinaus. Die akademische Freiheit sei ganz grundsätzlich gestärkt. „Davon wird jede Universität in Europa profitieren“, sagte Ignatieff. Politiker, die ähnlich wie Ungarns Premier Viktor Orban die Freiheit der Lehre angreifen wollten, müssten sich das nun zweimal überlegen.

Soros: Können nicht zurück

Der liberale US-Milliardär George Soros und Gründer der CEU schloss eine Rückkehr der nach Wien abgewanderten Universität aus. „Diese Entscheidung kommt zu spät für die CEU. Wir können nicht zurück nach Ungarn, weil die vorherrschenden Gesetze nicht den Erfordernissen für akademische Freiheit genügen“, sagte Soros.

Billionär Investor George Soros bei einer Rede
Reuters/Lisi Niesner

Soros begrüßte das Urteil des EuGH als „Sieg“ für die Grundwerte der Europäischen Union. Die ungarische Regierung trete EU-Recht weiter mit Füßen, jüngstes Opfer sei die Budapester Universität für Theater- und Filmkunst (SZFE), sagte Soros. „Ich rufe die Europäische Union auf, Ungarn zu einem Testfall zu machen.“

Mit EU-Recht nicht vereinbar

Ungarn hatte gestern im Streit über sein Hochschulgesetz eine Niederlage vor dem EuGH erlitten. Die von der Regierung eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen seien mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH in Luxemburg.

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