Spanische Justiz kippt Teil-Lockdown für Madrid

Ein spanisches Gericht hat dem von der Zentralregierung angeordneten Teil-Lockdown für den Großraum Madrid nicht zugestimmt. Zur Begründung erklärte Madrids höchstes Regionalgericht heute, die Beschränkungen beeinträchtigten die „Rechte und fundamentalen Freiheiten“ der betroffenen 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Gegen das Dekret der linksgerichteten Zentralregierung hatte Madrids Regionalregierung geklagt.

Das Dekret war am Freitag kurz vor Mitternacht in Kraft getreten. Seitdem dürfen die Bewohner der spanischen Hauptstadt und neun nahe gelegenen Gemeinden ihre Stadt nur noch zum Arbeiten, für die Schule oder aus medizinischen Gründen verlassen.

Regionen für CoV-Management zuständig

Die Verordnung war am Mittwoch vergangener Woche zwischen dem spanischen Gesundheitsministerium und den meisten von Spaniens 17 Regionen vereinbart worden, um Gegenden mit einer schnellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu isolieren – für das Coronavirus-Management sind in Spanien grundsätzlich die Regionen zuständig. Die Verordnung kam de facto aber nur in der Region Madrid mit ihren extrem hohen Infektionsraten zum Tragen.

Die rechtsgerichtete Regionalregierung von Madrid hatte sich gegen die Verordnung gesperrt. Bisher hatte sie nur eine Reihe von besonders stark betroffenen Vierteln abgeriegelt. Sie sagte zwar zu, das mehrheitlich beschlossene Dekret umzusetzen, kündigte aber zugleich an, seine Rechtmäßigkeit zunächst von einem Gericht prüfen zu lassen.