BUWOG-Prozess: Grassers Anwalt fordert Freispruch

Der 167. Tag im BUWOG-Prozess hat heute mit dem Plädoyer der Verteidigung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser begonnen, die einen Freispruch fordert. Anwalt Manfred Ainedter sagte zu Beginn, es gebe nicht genug Superlative für diesen „Jahrhundertprozess“ – und sprach davon, dass „ein epochales Verfahren sein Ende findet“.

Der Prozess sei von einer medialen Vorverurteilung Grassers begleitet worden, bis hin zu Livetickern, die die Verteidigung gerne offline gestellt hätte.

Lob gab es für Richterin Marion Hohenecker – die von Ainedter und dem zweiten Grasser-Anwalt Norbert Wess noch zu Prozessbeginn heftigst kritisiert worden war. Sie sahen sie wegen Tweets ihres Ehemannes befangen und forderten ihre Ablöse. Nun bedankte er sich für die „überaus faire und um Objektivität bemühte Prozessführung“.

„Harry Potter der Privatisierungen“

Ainedter betonte, nur ein Freispruch von allen Anklagepunkten könne das Ergebnis dieser Hauptverhandlung sein. Die Anklageschrift sei voller Unterstellungen, es sei der Staatsanwaltschaft darum gegangen, Grasser als „Harry Potter der Privatisierungen“ darzustellen. Die Ausführungen der Oberstaatsanwälte in ihrem Plädoyer gestern seien „Schall und Rauch“ gewesen.

In dem Korruptionsprozess im Wiener Straflandesgericht wird Grasser vorgeworfen, seine Position als Finanzminister genutzt zu haben, um bei der BUWOG-Privatisierung und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal zu kassieren. Grasser bestreitet das. Ein Urteil wird für November oder Anfang Dezember erwartet. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Ainedter wirft Belastungszeugen Lüge vor

Ainedter ging auch auf die Belastungszeugen gegen seinen Mandanten ein. Willibald Berner sei ein Lügner, das dürfe er im Gerichtssaal sagen, so der Anwalt. Denn für diesen Vorwurf gegen Berner in einem ORF-Interview sei er von Berner geklagt und vom Obersten Gerichtshof (OGH) verurteilt worden. Er gehe dagegen aber auf europäischer Ebene vor.

Berner hatte ausgesagt, dass der nun angeklagte Lobbyist Peter Hochegger ihm im Jahr 2000 auf einer Skizze aufgezeichnet habe, wer an Privatisierungen der schwarz-blauen Regierung mitverdienen wolle – was von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und als „Tatplan“ bezeichnet wurde. Auch der zweite Belastungszeuge Michael Ramprecht wurde von Ainedter kritisiert.

Geständnis von Hochegger „nicht zu glauben“

Auch das Geständnis von Hochegger zu Beginn des Prozesses sei nicht zu glauben, so Ainedter. Hochegger hatte ausgesagt, ein Bankberater aus Liechtenstein habe ihm gesagt, dass das Geld aus der BUWOG-Provision in Liechtenstein auf drei Konten aufgeteilt werde, die Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Grasser gehörten.

Insgesamt hätten die Befragungen von 150 Zeugen – mit Ausnahme der beiden oben genannten – keinen Beweis gegen Grasser erbracht. Für die Behauptung der Staatsanwaltschaft einer Bestechung Grassers gebe es keinen Beweis, so Ainedter.

Die Staatsanwaltschaft habe das Objektivitätsgebot der Strafprozessordnung „von Anfang an mit den Füßen getreten“. Der Anwalt warf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft das „Geheimtreffen“ von Hocheggers früherem Anwalt mit der Leiterin der WKStA vor, weiters die Führung eines „Schattenakts“. Und im Ermittlungsverfahren hätten die Staatsanwälte zu drei Angeklagten gesagt: „Liefern Sie uns den Grasser, es soll Ihr Schaden nicht sein.“