„Hass im Netz“: Lob und Kritik in Begutachtungsverfahren

Das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ stößt im Begutachtungsverfahren grundsätzlich auf breite Zustimmung. Bedenken bestehen allerdings etwa in Bezug auf die geplante Strafdrohung beim Upskirting. Die Begutachtungsfrist endet morgen, in Kraft treten sollen die neuen Regeln am 1. Jänner.

Experten kritisieren zu strenge Strafen bei Upskirting

Nach Ansicht von Medienanwältin Maria Windhager und Verfassungsrichter und Anwalt Michael Rami sei der Entwurf „grundsätzlich auf gutem Niveau“. Kritik üben sie unter anderem daran, dass das Upskirting mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht ist. Im Vergleich zu anderen Delikten sei das zu streng.

Der Entwurf sieht auch vor, dass auch bestimmte Angehörige von Opfern vor der Bekanntgabe ihrer Identität geschützt sind. Der Oberste Gerichtshof kritisiert, dass der Kreis potenziell Anspruchsberechtigter dadurch und durch die Aufnahme von Zeugen in einer Weise erweitert, „die die Möglichkeiten medialer Veröffentlichungen nicht unerheblich einschränkt und damit in einem Spannungsverhältnis zu Art. 10 MRK (Anspruch auf freie Meinungsäußerung, Anm.) steht.“

Kritik an Regeln zum Schutz vor unbefugten Aufnahmen

Die Vereinigung der Staatsanwälte begrüßt die Änderungen insgesamt, kritisiert aber ebenfalls die Strafdrohung beim Upskirting als „nicht gänzlich ausgewogen gewichtet“. Auch die Staatsanwaltschaft Wien findet die Strafdrohung „unverhältnismäßig hoch“. Angeregt wird zudem, das Delikt als Ermächtigungsdelikt zu konzipieren.

In mehreren Stellungnahmen wird außerdem bemängelt, dass der Schutz vor unbefugten Aufnahmen nur dann gewährt werden soll, wenn die abgebildete Person „diese Bereiche durch Bekleidung oder vergleichbare Textilien gegen Anblick geschützt“ hat.

„Massive Rechtsschutzdefizite“

Die Vorstände der Institute für Zeitgeschichte sowie für Rechts- und Verfassungsgeschichte warnen davor, dass ein Teil der Neufassung der Persönlichkeitsrechte im ABGB, die im „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ geregelt wird, die NS-Opfer- und -Täterforschung „erheblich erschweren“ könnte.

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works begrüßt das Vorhaben insgesamt, ortet aber „massive Rechtsschutzdefizite“ durch die Einführung neuer Ermittlungsmaßnahmen für bestimmte Privatanklagedelikte. Die Änderung ermögliche es Privatanklägern, vor der Hauptverhandlung eine Ausforschung des Beschuldigten zu verlangen.