Neuer Name und neue Regeln für neue Oberstufe

Die Neue Oberstufe (NOST), einst „Modulare Oberstufe“ genannt, soll ab dem Schuljahr 2021/22 einen neuen Namen und neue Regeln bekommen: Laut einem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums soll es in der nunmehr „Semestrierten Oberstufe“ unter anderem neue Regeln bei Semesterprüfungen bei einem Fünfer geben, die auch nicht mehr „mitgeschleppt“ werden sollen.

Damit geht die Reform der Oberstufe in die nächste Runde: Eigentlich hätte die neue Oberstufe bereits 2017/18 flächendeckend starten sollen, Probeläufe gibt es seit 2013/14. Der Start wurde, auch auf Druck von Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern, immer wieder vertagt. Derzeit ist die flächendeckende Einführung erst im Schuljahr 2023/2024 vorgesehen.

Bei der neuen Oberstufe wird ab der 2. Klasse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) bzw. der 6. Klasse AHS der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul per „Semesterprüfung“ positiv abgeschlossen werden.

Neue Regeln bei Nicht genügend

Die neuen Regeln zum Aufsteigen in der „Semestrierten Oberstufe“ sehen vor, dass ein Schüler mit einem Nicht genügend oder einer Nichtbeurteilung im Semesterzeugnis in einem Fach, das auch in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist, jedenfalls aufsteigen darf; bisher galt das auch bei zwei Fünfern.

Auf Beschluss der Klassenkonferenz ist einmalig bei zwei Nicht genügend in den Semesterzeugnissen der betreffenden Schulstufe der Aufstieg in die nächste Klasse möglich. Das gilt jeweils nur, wenn der Schüler in dem Pflichtgegenstand im Jahr zuvor keinen Fünfer hatte.

Änderung auch bei „Parkplatzprüfungen“

Eine weitere Änderung betrifft die „Parkplatzprüfungen“: Aktuell können Semesterprüfungen in höchstens drei unterschiedlichen Pflichtgegenständen bis in die Abschlussklasse „mitgenommen“ werden, wo sie dann mit Prüfungen verbessert werden können, sonst können sie zur Abschlussprüfung nicht antreten.

Diese Regelung wird abgeschafft, da sie dazu geführt habe, dass Schülerinnen und Schüler lange Zeit einen Fünfer oder eine Nichtbeurteilung „mitgeschleppt“ hätten und „es im Extremfall kurz vor den abschließenden Prüfungen zur Beendigung des Schulbesuchs gekommen ist“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Die Neuregelung sieht nun vor, dass Fünfer des alten Schuljahres innerhalb der ersten vier Wochen ausgebessert werden müssen.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass künftig neben den Hochschulen auch an den Schulen klassen- oder gruppenöffentlich eine „Leistungsfeststellung mittels elektronischer Kommunikation“ ermöglicht wird. Die Prüfungsumgebung muss dabei so gestaltet sein, dass keine Leistungen vorgetäuscht werden können.